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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld für Geburten 2021

Aufgrund der Corona-Krise wird ausnahmsweise bei Geburten von 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 der Steuerbescheid des Jahres 2019 statt 2020 herangezogen, wenn dies einen höheren Tagsatz für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ergibt. Die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes ist für Eltern vorgesehen, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, über ein höheres Einkommen verfügen und sich nur für kurze Zeit nach der Geburt aus dem Berufsleben zurückziehen wollen. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld stellt dann die Möglichkeit eines Einkommensersatzes dar. Die Berechnung des Kinderbetreuungsgeld-Tagsatzes anhand des Steuerbescheids von 2019 für Geburten im Jahr 2021 soll Einkommenseinbußen, die 2020 durch die Corona-Krise entstanden sind, ausgleichen.

Informationen zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

 

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