REPRODUKTIONSMEDIZIN: Die frühzeitige Abklärung einer Empfängnisstörung erhöht die Chancen auf eine Schwangerschaft.
In der westlichen Welt bleibt bei etwa jedem 15. Paar der Kinderwunsch unerfüllt. Schätzungen zufolge sind 75 % dieser Kinderwunschpaare unbehandelt. In Österreich dürfte es sich um 30.000 Paare handeln.
Langes Zuwarten verschlechtert die Chancen einer nachfolgenden Kinderwunschtherapie, da die Befruchtungschancen der Eizellen mit zunehmendem Alter sinken. So haben Frauen im Alter von 25 bis 35 Jahren eine 70 %ige Chance innerhalb eines Jahres schwanger zu werden, bei Frauen im Alter von 35 bis 40 Jahren ist diese Chance auf 20% gesunken.
Nicht zu unrecht wird von der „tickenden biologischen Uhr“ gesprochen. Diese Uhr tickt immer häufiger, denn durch den gesellschaftlichen Wandel mit langen Ausbildungszeiten und spätem Berufseintritt entscheiden sich Frauen immer später ein Kind zu bekommen. So wird bereits jedes 7. Baby von einer Frau über 35 Jahren geboren.
Was tun, wenn „es“ nicht klappt?
AllgemeinmedizinerInnen und GynäkologInnen sind zumeist erste Anlaufstelle, wenn sich der Kinderwunsch über einen längeren Zeitraum nicht erfüllt.
Nach Definition der WHO spricht man von Sterilität, wenn sich bei regelmäßigem, ungeschütztem Geschlechtsverkehr innerhalb eines Jahres keine Schwangerschaft eingestellt hat. Spätestens dann sollte die Ursache abgeklärt werden.
Mögliche Ursachen der Sterilität liegen etwa zu 40 % beim Mann und zu 40 % bei der Frau, in weiteren 10 % bei jeweils beiden Partnern.
Basisuntersuchungen sind
- eine genaue Anamnese mit besonderem Augenmerk auf Zyklusstörungen, Voroperationen und eventuell abgelaufenen Adnexitiden,
- die Erstellung eines Hormonbefundes der Frau, die
- Prüfung der Eileiterdurchgängigkeit und
- die andrologische Abklärung des Mannes mit Erstellung eines Spermiogramms.
Durch den Hormonbefund lassen sich häufige Ursachen für Zyklusstörungen und Anovulation, wie die Hyperprolaktinämie aufklären. Diese kann durch ein Hypophysenadenom aber auch durch die Einnahme bestimmter Medikamente hervorgerufen werden. Eine entsprechende Hormontherapie zur Senkung des Prolaktinspiegels führt in vielen Fällen rasch zu einer Schwangerschaft.
Die Eileiterdurchgängigkeitsprüfung kann auf zwei Arten erfolgen: Wenn anamnestisch Adnexitiden oder Voroperationen ausgeschlossen werden können, gibt eine Hysterosalpingographie (HSG) Auskunft über die Eileiterdurchgängigkeit. Bei auffälliger Anamnese sollte jedoch eine Laparoskopie mit Chromopertubation der Eileiter und Hysteroskopie in Narkose erfolgen, um neben der Eileiterdurchgängigkeit auch Informationen über Verwachsungen oder Veränderungen im kleinen Becken wie z.B. Endometriosen zu erhalten. Die Hysteroskopie bringt Aufschluss über das Vorliegen intrauteriner Pathologien wie submuköse Myome, Cavumadhäsionen oder Polypen. Diese können die Implantation oder das Wachstums des Embryos behindern.
Die andrologische Untersuchung des Mannes ist ein wichtiger Teil der Abklärung. Die Erstellung eines Spermiogramm alleine genügt nicht, weil dadurch wesentliche Ursachen einer andrologischen Sterilität übersehen werden können. So müssen Infektionen, chronische Prostatitiden oder Hodentumore ausgeschlossen werden.
Wann überweisen?
Zeigen die erhobenen Befunde höhergradige Hormonstörungen, Eileiterveränderungen oder -verschlüsse oder eine eingeschränkte Spermienqualität, sollte das Kinderwunschpaar in ein spezialisiertes Zentrum zur weiteren Behandlung überwiesen werden.
In speziellen Fällen kann bei Eileiterverschlüssen durch eine mikrochirurgische Tubenoperation die Funktion wiederhergestellt werden. Gute Erfolge werden auch mit der mikrochirurgischen Refertilisierung nach Tubenligatur erzielt.
Wann IVF?
Ist jedoch ein höhergradiger Tubenschaden – meist als Folge einer abgelaufenen Adnexitis – anzunehmen, der die Tubenmotilität beeinträchtigt, ist heute die In Vitro Fertilisation (IVF) die bevorzugte Behandlungsmethode. Sie kommt auch bei anderen häufigen Sterilitätsursachen zum Einsatz, wenn mit herkömmlichen Methoden keine Schwangerschaft erzielt werden kann. Dazu zählen die Endometriose und das polycystisches Ovarsyndrom (PCO).
Das Prinzip der IVF ist die Transferierung von Embryos in die Gebärmutter unter Umgehung der Eileiter. Voraussetzung ist die Gewinnung von durchschnittlich 5 – 10 Eizellen durch transvaginale Follikelpunktion. Das Wachstum mehrerer Follikel wird durch eine hormonelle Stimulationstherapie über 8 – 10 Tage mit follikelstimulierendem Hormon (FSH) erzielt. Das Hormon wird täglich von der Patientin selbst subkutan appliziert.
Die gewonnenen Eizellen werden dann mit dem speziell präparierten Samen des Partners im Kulturschälchen, in dem die Befruchtung erfolgt, zusammen gebracht.
2 Tage nach der Eizellentnahme kann die Anzahl der sich gebildeten Embryonen festgestellt werden. Sind mehr als 5 Embryos entstanden, können durch einen neue, verlängerte Kultivierungsmethode – die so genannte Blastocystenkultur – die schwangerschaftsfähigen Embryos, Blastocysten genannt, herausgezüchtet werden.
Maximal 2 bis 3 Embryos werden 3 bis 5 Tage nach Follikelpunktion mit einem Spezialkatheter in die Gebärmutterhöhle transferiert. 15 Tage nach Embryotransfer kann eine Schwangerschaft mittels Harntest festgestellt werden.
Wozu ICSI?
Ein wesentlicher Meilenstein in der Geschichte der IVF war die Einführung der intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) Anfang der 90 Jahre.
Bei stark herabgesetzter Spermienqualität (Zahl, Form oder Motilität) sind die Spermien nicht in der Lage, die Eizellhülle zu penetrieren und damit die Eizelle zu befruchten. Bei der ICSI- Methode wird hier nachgeholfen. Unter einem Mikroskop mit Spezialkontrast wird mit Hilfe einer hauchdünnen Haltepipette die Eizelle „festgehalten“. Mit eine spitzen Injektionspipette wird sodann in das Zytoplasma der Eizelle eingestochen und ein vorher aufgezogenes und immobilisiertes Spermium eingespritzt. ICSI ist eine revolutionäre Methode, die bei stark herabgesetzter Spermienqualität eine Befruchtung und Schwangerschaft ermöglichen – eine Situation, in der vor dem Zeitalter der ICSI nur mehr die Befruchtung mit Spendersamen – die heterologe Insemination – möglich war.
Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)
Das FMedG aus dem Jahre 1992 legt den gesetzlichen Rahmen für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung fest, d.h. unter welchen Voraussetzungen eine IVF oder ICSI Behandlung durchgeführt werden darf. Anfang dieses Jahres wurde das veraltete Gesetz den Erfordernissen der heutigen Zeit entsprechend geändert.
Unter bestimmten strengen Auflagen ist jetzt auch die Eizellspende sowie die genetische Untersuchung des Embryos (Präimplantationsdiagnostik – PGD) vor dem Einsetzen in die Gebärmutter erlaubt sowie auch die künstliche Befruchtung bei lesbischen Paaren
Welche Kosten werden übernommen?
Von den assistierten Reproduktionstechniken (ART) wird von der öffentlichen Hand in Österreich nur die Behandlungsmethode der In-Vitro-Fertilisation gefördert.
Für sämtliche andere Methoden (intrauterine Insemination, heterologe Insemination, Stimulationstherapien) werden die Kosten nicht übernommen.
Für die IVF wurde 1999 der so genannte IVF-Fonds ins Leben gerufen, der vom Gesundheitsministerium und den Sozialversicherungsträgern je zur Hälfte finanziert wird. Dieser IVF-Fonds übernimmt bei bestimmten Indikationen 70 % der Kosten (Therapie und Medikamente) für 4 Versuche pro Schwangerschaft. 30 % ist als Selbstbehalt vom Paar zu bezahlen. (ca. 1000.- Euro pro Versuch). Altersgrenze ist bei Frauen das 40. Lebensjahr, bei Männern das 50. Lebensjahr. Mit Einführung des IVF-Fonds konnte diese teure Behandlungsmethode vielen Kinderwunschpatienten zugänglich gemacht werden.
Rechtzeitige Abklärung erhöht die Chancen
Abschließend soll nochmals betont werden, wie wichtig es ist Paare mit Kinderwunsch möglichst rasch einer Abklärung zuzuführen, damit nicht durch Zeitverlust die Chancen einer effizienten Therapie reduziert werden.
Die Österreichische IVF-Gesellschaft
Für Fragen zum Thema „Kinderwunsch“ gibt es mit der Österreichischen IVF-Gesellschaft eine kompetente Anlaufstelle. Diese multidisziplinäre Plattform für alle im Bereich der Reproduktionsmedizin und in angrenzenden Gebieten Tätige ging im Frühjahr 2003 aus der „Österreichischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie“ hervor.
Expertinnen und Experten stehen für Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.
Das Sekretariat der Österreichischen IVF-Gesellschaft erreichen Sie unter
Tel 0664/478 21 21
Fax 01/478 21 21
Marion Zeillinger
Diplomierte Sozialarbeiterin
Fachbereich Adoption
Verein Eltern für Kinder Österreich
www.efk.at
Adoption- einem Kind eine Familie schenken!
Durch Adoption bekommt ein Kind, das neue Eltern braucht, eine Familie; und Menschen, die sich ein Kind wünschen, dürfen durch Adoption Eltern werden!
Kommentare
Felix
Wir hatten ein paar Probleme, Kinder zu bekommen. GynäkologInnen waren damals auch unsere erste Anlaufstelle. Dennoch hat es letztendlich geklappt.