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Sexualisierte Gewalt – was tun im Verdachtsfall?

von Mag.a Tina Müllner

Elternbildung
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Zunächst stellt der Verdacht das eigene Kind könnte sexualisierte Gewalt ausüben, die Eltern vor eine große Herausforderung und kann eine Achterbahn der Gefühle auslösen – von Angst, Sorge, Überforderung bis Scham. Wichtig ist es in diesem Fall Ruhe zu bewahren und sich eventuell eine Vertrauensperson zu suchen und sich anzuvertrauen. Eltern oder Bezugspersonen brauchen Raum für ihre eigenen Gefühle in dieser Situation. Der Verdacht muss ernst genommen werden und es muss ihm zeitnah nachgegangen werden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass das Kind sexuelle Gewalt ausübt, müssen rasch die passenden Interventionen gesetzt werden.

Was versteht man unter sexueller Gewalt?Elternbildung

Sexuelle Gewalt umfasst alle Formen von sexuellen Handlungen gegen den Willen der anderen Person. Diese Gewalt kann in verschiedenen Kontexten auftreten, sowohl im direkten persönlichen Kontakt als auch in der digitalen Welt, etwa in sozialen Medien oder über Nachrichten.

Eine Unterstützung zur Einschätzung des Handlungsbedarfs kann folgende Abgrenzung geben:Elternbildung

  • Entwicklungsadäquates Sexualverhalten
    Hier gilt es, die weitere gesunde Entwicklung zu fördern und präventive Maßnahmen zu ergreifen.
  • Sexuelle Grenzverletzungen
    Sie werden nicht gezielt eingesetzt und sind oft auf überschwängliches Verhalten zurück zu führen.
    Hier sind pädagogische Interventionen anzuwenden
  • Sexuelle Übergriffe
    Diese werden gezielt eingesetzt und sind durch ein Machtgefälle zwischen den Kindern/Jugendlichen sowie von der Unfreiwilligkeit des Opfers gekennzeichnet. Hier reichen pädagogische Maßnahmen allein nicht aus. Fachpersonal kann über die erforderlichen Arten von Unterstützung entscheiden.

Wichtig zu wissenElternbildung

Sexuelle Kontakte mit Geschlechtsverkehr sind ab dem 14. Geburtstag erlaubt. Wichtig: Der Kontakt muss von beiden Seiten freiwillig sein und es darf kein Autoritätsverhältnis ausgenutzt werden! Straffrei ist sexueller Kontakt auch, wenn die jüngere Person 13 Jahre alt ist und die andere Person bis zu drei Jahre älter ist.

Das Konsumieren von Pornografie ist ab dem 18.Lebensjahr erlaubt. Sowohl der Konsum als auch der Besitz und die Weitergabe von Kindesmissbrauchsdarstellungen sind immer illegal und haben strafrechtliche Konsequenzen. Ab dem 14.Lebensjahr ist man strafmündig, was bedeutet, dass Jugendliche ab dieser Altersgrenze für bestimmte Straftaten zur Verantwortung gezogen werden können.

Im digitalen Raum gelten die gleichen Regeln wie im persönlichen Umgang! Es gilt respektvoll zu kommunizieren und die Grenzen anderer zu respektieren.

Es dürfen keine Bilder anderer ohne deren Einverständnis an Dritte weitergeschickt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an eine Beratungsstelle (siehe Webtipps unten)

Was ist bei einem Verdacht zu tun?Elternbildung

  • Schaffen Sie ein gutes vertrauensvolles Gesprächsklima
  • Sprechen Sie Ihren Verdacht behutsam an und legen Sie ihre Beobachtungen dar
  • Wenn Sie eine unmittelbare Gefährdung anderer durch das Verhalten vermuten, unterbinden Sie diese umgehend
  • Vermeiden Sie eine moralische Verurteilung der Person, die möglicherweise sexuelle Gewalt ausübt. Die Ausübung von Gewalt ist falsch aber das Kind dahinter braucht Ihre Unterstützung
  • Wenn Sie Schwierigkeiten haben Ihren Verdacht einzuschätzen oder sich der Verdacht bestätigt, holen Sie sich professionelle Hilfe

Es gibt nicht die EINE Erklärung warum Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt anwenden. Dies ist individuell zu betrachten. Wichtig ist eine Abklärung, um die richtigen Maßnahmen setzen zu können. Es geht hier nicht um Schuldzuweisungen. Das Ziel besteht darin mit dem Kind den Weg in ein gewaltfreies Leben zu erarbeiten.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind sexuell übergriffiges Verhalten zeigt, oder Sie sich unsicher sein, ob das Verhalten des Kindes angemessen ist, bietet der Verein Limes eine kostenlose Erstberatung an: www.vereinlimes.at


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