„Jedem Kind sein Kindersitz,“ fordert das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) seit mehr als drei Jahrzehnten. Vor über 30 Jahren war es den Verkehrssicherheitsexpert*innen nur ein Anliegen – seit 1.Januar 1994 ist es eine Pflicht Kinder im Auto ausreichend zu sichern. Warum es wichtig ist, erklärt der Leiter der Verkehrssicherheitsabteilung im KFV DI Klaus Robatsch.
Seit über 30 Jahren müssen Kinder unter 14 Jahre verpflichtend in einem, ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechenden, Kindersitz gesichert werden. Dies gilt für Kinder unter 135 cm Körpergröße. Bei Kindern, die über 135 cm groß sind, ist eine Sicherung mit einem Gurt ausreichend, wobei die Verwendung einer Rückhalteinrichtung unter 150 cm weiterhin empfehlenswert ist. Verantwortlich für eine sachgemäße Sicherung des Kindes ist die lenkende Person.
Nach der Einführung der Kindersitzpflicht lag die Sicherungsquote lange Zeit unter den Wunschvorstellungen des KFV. Geändert hat sich dies erst mit der Einführung des Vormerksystems im Jahr 2005. Hier wurde die Missachtung der Kindersicherungspflicht als ein Vormerkdelikt definiert. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht neben einer Verwaltungsstrafe mit einem Strafrahmen von bis zu 10.000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister. Bei der zweiten Vormerkung innerhalb von zwei Jahren wird der Besuch eines Kurses angeordnet, der die Wichtigkeit der richtigen Kindersicherung bewusst machen soll. Bei einem dritten Verstoß innerhalb von drei Jahren wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Fünf Jahre nach der Einführung des Vormerksystems waren dennoch falsch oder nicht gesicherte Kinder im Fahrzeug auf Platz zwei der häufigsten Vergehen.
Kindersitze retten Leben
Dass die Aufnahme in das Vormerksystem sinnvoll war, ist 30 Jahre nach der Einführung der Kindersitzpflicht deutlich sichtbar: Die Kindersicherungsquote liegt laut KFV-Standarderhebungen konstant bei 99 %. Ungesicherte Kinder findet man hauptsätzlich auf Kurzstrecken. Doch auch das ist viel zu lang, wenn es um die Kindersicherheit geht. Denn in den letzten 5 Jahren sind Kinder als Pkw Insass*innen verunglückt. 203 davon waren nicht gesichert. Sieben nicht gesicherte Kinder verunglückten dabei tödlich. Zum Vergleich: Bei 4.602 gesicherten Kindern sind 10 Kinder ums Leben gekommen.
Bei der Berechnung unserer Expert*innen aus den Unfällen der letzten 10 Jahre wurde herausgefunden, dass wenn Kinder im Auto verunglücken, das Risiko 10-fach höher ist getötet zu werden, wenn keine ordnungsgemäße Kindersicherung vorhanden ist.
Die Gefahr wird dennoch oft unterschätzt. Die Geschwindigkeit von 50 km/h empfinden viele Fahrzeuglenkende als nicht schnell. Dabei entspricht ein Aufprall mit dieser Geschwindigkeit einem Sturz aus dem dritten Stock. Bereits ein Aufprall mit nur 15 km/h kann für ein Kind ohne Kindersitz tödlich enden. Kindersitze verhindern dabei nicht nur, dass Insass*innen aus dem Fahrzeug geschleudert werden, sondern sie reduzieren auch die Häufigkeit und Schwere der Brustkorb-, Kopf-, Gesichts- und Augenverletzungen, sowie der Verletzungen an Beinen und Füßen.
Sichern? Ja, aber richtig!
Laut der Verkehrsüberwachungsbilanz 2023 des BMI ist ein drastischer Anstieg der Beanstandung wegen mangelnder Kindersicherung zu verzeichnen: 7.979 Anzeigen, die auch eine Vormerkung im Vormerksystem zur Folge haben, sind um 13,8 % mehr als im Vorjahr. Dabei waren drei der vier im Pkw tödlich verunglückten Kinder im Jahr 2023 nicht gesichert.
Um ein Kind ausreichend zu schützen, muss man folgende Punkte beachten:
- Der Kindersitz muss auf Größe und Gewicht des Kindes abgestimmt sein.
- Die richtige Verwendung trägt zur Sicherheit des Kindes maßgeblich bei.
- Der Kindersitz muss für das Fahrzeug geeignet sein.
- Jedes Kind im Auto muss einen eigenen Sitzplatz haben
- Es muss auf fachgerechte Montage geachtet werden – die Anbringung am besten unter Expert*innenanweisung selbst ausprobieren.
- Gurtbänder dürfen nicht verdreht werden und sollen möglichst straff am Körper anliegen. (Dicke Kleidung beim Kind vermeiden!)
- ISOFIX – das moderne System zur Befestigung von Kindersitzen in Fahrzeugen sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit.
- Gurthaken bei Kindersitzen sorgen für eine korrekte Gurtführung.
- Bei einem aktiven Beifahrer- Frontairbag darf ein rückwärts gesicherter Kindersitz niemals auf dem Beifahrersitz verwendet werden.
Auch wenn die Sicherungsquote bereits sehr hoch ist, ist jedes einzelne ungesicherte Kind eines zu viel. Deshalb möchten AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) gemeinsam mit dem KFV mit der Aktion namens „Känguru“ auf die Gefahren des „Nicht-Anschnallens“ aufmerksam machen und über die Kinder auch die Eltern und Großeltern erreichen. Denn auch die Kinder selbst können einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung ihrer eigenen Sicherheit leisten. Mehr dazu unter https://www.kfv-aktionen.at/kaenguru.
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