Ein geeignetes Kinderrückhaltesystem bewahrt das Kind schon bei leichten Unfällen vor Verletzungen. Vor dem Kauf eines Kindersitzes steht man oft vor einer großen Herausforderung. Beim ersten Kind noch mehr, aber auch bei Geschwisterkindern tun sich Fragen auf. Kann ich den alten Sitz noch verwenden? Kaufe ich einen Neuen oder einen Gebrauchten, worauf muss ich achten? Hier finden Sie Antworten auf 15 häufig gestellte Fragen.
Bis wann ist ein Kindersitz Pflicht?
Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechende Rückhaltevorrichtung, die nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf.
Kinder ab 1,35 Meter können einen üblichen Sicherheitsgurt benützen (bei Beförderung auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind).
Welcher Kindersitz für welche Größe, welches Gewicht und Alter?
Kindersitze werden nach Normgruppen eingeteilt. Da sich Kinder nicht nach Normen richten, gilt immer: Probieren Sie den Kindersitz vor dem Kauf unbedingt aus.
Seit September 2024 gilt eine neue Regelung (UN R129), die die Sitze nach Kinder-Größenangaben (in cm) einteilt. Die Gruppendarstellung 0-III bei Kindersitzen ist „out“, weil alt. Es sind jetzt Größenangaben (cm) gültig, es gilt demnach die neue (UN R129) Regelung; nur an diesen Größenangaben sollen sich Kindersitzkäufer orientieren.
Wie finde ich den passenden Kindersitz?
Jeder ÖAMTC Stützpunkt bietet eine ausführlich Beratung, um einen passenden Sitz für Ihre Bedürfnisse zu finden. Ihr Kind kann im Kindersitz Probe sitzen. Dazu wird auch gerne ein passenden Sitz ins Auto eingebaut. Der Testsieger kann die falsche Wahl sein, wenn er nicht ins eigene Auto passt oder das Kind den Sitz nicht akzeptiert.
Darf ich den Kindersitz auch am Beifahrersitz montieren?
Kinder dürfen mit einem geeigneten Kindersitz auch am Beifahrersitz sitzen.
Lassen Sie den Airbag aktiviert, wenn Sie einen Kindersitz in Fahrtrichtung verwenden. Schieben Sie den Beifahrersitz mit vorwärtsgerichtetem Kindersitz soweit nach hinten, dass sich der Oberkörper des Kindes etwa auf gleicher Distanz vom Armaturenbrett wie Ihr eigener befindet.
Deaktivieren Sie aber unbedingt den Front-Airbag am Beifahrersitz bei Verwendung einer Babyschale oder einem rückwärtsgerichteten Kindersitz (Reboarder).
Wann muss mein Kind in die nächsthöhere Kindersitz-Gewichtsklasse wechseln?
Auf dem Prüfzeichen findet sich die Größen- und Gewichtsangabe, die für den Sitz empfohlen wird. Wichtig ist, dass der Kopf nicht über den oberen Sitzrand hinausragt und die Schultergurte genau auf Schulterhöhe eingestellt werden können. Babys und Kleinkinder sollten so lange wie möglich in rückwärtsgerichteten Kindersitzen befördert werden, um bei einem Unfall die Halswirbelsäule zu schützen.
Was ist i-Size und wo ist der Unterschied zu UN R44-04?
„i-Size“ ist Teil der EU-Norm UN R129, die die Kindersicherheit im Auto weiter verbessern soll.Von der bisherigen Norm unterscheidet sich die „i-Size“-Zertifizierung im Wesentlichen in folgenden Punkten:
• Die Kindersitze müssen einen Seitenaufpralltest bestehen, um eine Zulassung zu erhalten – eine langjährige Forderung des ÖAMTC und seiner Partner.
• Für welches Kind ein Sitz passt, wird nicht mehr anhand des Gewichts festgelegt. Stattdessen wird der Größenbereich (z. B. von 40 bis 105 cm) angegeben, für den ein Kindersitz geeignet ist. Die (komplizierte) Klasseneinteilung entfällt.
• In „i-Size“-zertifizierten Sitzen müssen Kinder bis zum Alter von 15 Monaten gegen die Fahrtrichtung (Reboarder) befördert werden.
• „i-Size“-Sitze müssen laut UN R 129 auf Fahrzeugsitze, die mit „i-size“ Logo gekennzeichnet sind, passen. Damit verringert sich das Risiko einer fehlerhaften Installation deutlich
Für Eltern, die bereits einen Kindersitz haben, ändert sich durch diese Norm übrigens nichts. Bereits vorhandene Sitze dürfen weiterhin verwendet werden, ein Verbot ist derzeit nicht geplant. Wer einen neuen Sitz braucht, kann also ohne Bedenken zwischen alter und neuer Norm wählen.
Rückwärtsgerichtet (Reboard) oder in Fahrtrichtung?
Neugeborene Kinder werden grundsätzlich in rückwärtsgerichteten Babyschalen befördert. Bis zum Alter von etwa 15 Monaten oder maximal 13 Kilogramm Körpergewicht sollte jedenfalls diese Form der Beförderung beibehalten werden. Die Vorteile in der Sicherheit bei einer Frontalkollision überwiegen, die Sicherheit bei einer Kollision von der Seite ist gut und die Handhabung problemlos.
Auch ab dem 15. Monat ist es günstiger, für das Kind weiterhin rückwärtsgerichtet zu sitzen, ein geringeres Verletzungsrisiko bei einem Frontalcrash ist gegeben. Im ÖAMTC Kindersitztest stellt sich allerdings heraus, dass rückwärtsgerichtete Kindersitze oft beim Seitencrash problematisch sind und die Handhabung im Alltag mit zunehmender Größe des Kindes problematisch wird. Trotzdem gilt auch hier die Regel, so lange wie möglich zu versuchen, die Kinder entgegen der Fahrtrichtung zu befördern.
Der Begriff „Reboarder“ ist ein Kunstwort, dass sich als Begriff für große rückwärtsgerichtete Kindersitze durchgesetzt hat. Der ÖAMTC hat bisher nur zwischen vorwärts, rückwärtsgerichteten und quer zur Fahrtrichtung zu verwendenden Sitzen unterschieden und darauf in der Publikation seiner Testergebnisse keine spezielle Sortierung vorgenommen. Die Testprozeduren sind für alle Sitze gleich, die Note „gut“ für einen vorwärtsgerichteten Sitz ist nicht schlechter als ein „gut“ für einen rückwärtsgerichteten Sitz. Mehr Infos zu rückwärtsgerichteten Kindersitzen
Worauf muss ich achten, wenn ich einen gebrauchten Kindersitz kaufe?
Bei Kauf eines gebrauchten Kindersitzes oder bei der Weitergabe innerhalb der Familie und im Freundeskreis sind folgende Punkte zu beachten:
Achten Sie auf das Prüfsiegel
Überprüfen Sie ob das Prüfsiegel noch am Sitz angebracht ist. Wenn das Siegel nicht mehr vorhanden ist, empfehlen wir einen anderen Sitz zu kaufen. Bei Kauf müssen die Kindersitze mindestens der UN R129 entsprechen. Bei Verwendung müssen die Kindersitze mindestens der UN R129 entsprechen.
- Montageanleitung muss noch vorhanden sein.
- Zubehör anhand der Montageanleitung überprüfen.
- Gurt, Gurtbänder und -führungen auf schadhafte, eingerissene Teile überprüfen.
- Gurtklemmer, -schlösser, -verstellbarkeit und Arretiervorrichtungen für Liegeposition auf Funktion prüfen.
- Untersuchung des Kindersitzes auf Bruchstellen, Verbiegungen. Zur Kontrolle der losen Teile Sitzüberzug entfernen.
War der Kindersitz in einen Unfall verwickelt?
- Nach schweren Unfällen soll der Kindersitz nicht mehr weiterverwendet werden. Wer sich nicht sicher ist, kann den Kindersitz auch zur Überprüfung zu einem ÖAMTC-Stützpunkt bringen.
Was soll ich tun, wenn sich mein Kind gegen das Anschnallen wehrt?
Auch wenn das Kind quengelt und sich mit Vorliebe selbst abschnallt: Niemals ohne Kindersicherung fahren. Nur so kann und wird das Kind begreifen, dass die Fahrt sonst nicht weitergeht. Mit Spielzeug im Auto wird dem Kind nicht so schnell langweilig. Bei langen Autofahrten unbedingt Pausen einlegen, damit sich das Kind austoben kann.
Wie kann ich herausfinden, ob ein Kindersitz auch wirklich richtig montiert ist?
- Der Kindersitz muss sich fest auf dem Fahrzeugsitz befestigen lassen. Er soll kippsicher sein und darf nicht verrutschen.
- Rückwärts gerichtete Systeme nicht bei aktiven Front-Airbags auf dem Beifahrersitz verwenden.
- Auf den richtigen Gurtverlauf beim Kind achten. Der Schultergurt soll über die Schultermitte, der Beckengurt so tief wie möglich über die Leistenbeuge gehen.
- Gurtlose vermeiden. Das Kind soll immer straff angegurtet sein.
- Gurtverlauf und Kopfabstützung dem wachsenden Kind anpassen.
- Die Bedienungsanleitung genau befolgen, um Fehlbedienung zu vermeiden.
- Wenn sich Kinder bereits selbstständig anschnallen, ist es sinnvoll, die Gurtführung vor der Fahrt zu überprüfen. Der Gurt darf nicht verdreht sein.
Was muss ich beachten, wenn ich mehrere Kinder mitnehme?
Werden mehrere Kinder transportiert, muss man dafür sorgen, dass jedes Kind ein passendes Kinderrückhaltesystem hat. Das gilt auch für Fahrgemeinschaften oder wenn Großeltern einen Ausflug mit dem Enkel machen.
Der Mobilitätsclub unterzieht nicht nur Kindersitze regelmäßig einer strengen Überprüfung. „indestens genauso wichtig ist, ob die Sitze überhaupt sicher und möglichst unkompliziert im Auto installiert werden können.
Muss ich im Taxi oder im Flugzeug einen Kindersitz mitführen?
Möchte man mit dem Taxi zum Flughafen fahren, ist die rechtzeitige Vorbestellung sinnvoll. Zwar sind Taxilenker in Österreich von der Kindersicherungspflicht ausgenommen, manche Unternehmen bieten dennoch als kinderfreundliches Service auf Kundenwunsch einen Kindersitz an. Mehr Infos zu kinderfreundlichen Taxiunternehmen.
Beförderung von Kindern in Flugzeugen
Laut EU-Verordnung müssen Kinder unter zwei Jahren, die auf dem Schoß der Eltern sitzen, mit einem zusätzlichen Schlaufengurt gesichert werden. Ausreichend wäre auch eine Sicherung mit einem geeigneten Kindersicherungssystem auf einem eigenen Sitzplatz. Ab zwei Jahren benötigt das Kind einen eigenen Sitzplatz. Einige Airlines stellen Kindersitze kostenlos zur Verfügung.
Welche Strafen drohen bei falscher Sicherung?
Falsche Kindersicherung ist ein Vormerkdelikt! Das Führerschein-Vormerksystem sieht vor, dass bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen neben einer Verwaltungsstrafe (Strafrahmen bis EUR 5.000,–) auch eine Vormerkung im Führerscheinregister vorgenommen wird. Bei der zweiten Vormerkung innerhalb von zwei Jahren wird der Besuch eines Kurses angeordnet, der die Wichtigkeit der richtigen Kindersicherung bewusst machen soll. Bei weiteren Verstößen kommt es sogar zur Entziehung der Lenkberechtigung.
Sitzerhöhung: Was darf ich?
Auch wenn rechtlich zulässig ist, sind Sitzerhöhungen insbesondere für kleine Kinder nicht zu empfehlen. Ein Kindersitz mit Rückenlehne ist aus Sicherheitsaspekten einer Sitzerhöhung klar vorzuziehen. Nur mit dieser Variante werden Becken-, Schulter- und Kopfbereich optimal geschützt.
Eine Sitzerhöhung lässt sich wahlweise mit Isofix oder 3-Punkt-Gurt im Auto installieren.
Sitzerhöhungen gehören in die Gewichtsgruppen 2 und 3. Diese Modelle besitzen kein eigenes Gurtsystem mehr – das Kind wird in der Regel samt Sitz mit dem 3-Punkt-Gurt des Autos angeschnallt.
Der Mobilitätsclub rät aus folgenden Gründen von einer Sitzerhöhung ab:
- Bei unseren Kindersitztests würde eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne mit „nicht genügend“ durchfallen, da der Sitzpolster einem Seitencrash nicht genügend standhalten kann.
- Der Seitenhalt fehlt. Bei einem Sitz mit Rückenlehne verhindern die Seitenwangen, dass ein Kind bei einem Seitenaufprall gegen die Fensterscheibe prallt.
- Die verstellbare Rückenlehne verfügt auch über eine Gurtführung für den Schultergurt, so kann der Gurtverlauf perfekt der Größe des Kindes angepasst werden. Bei einer Sitzerhöhung fehlt die Gurtführung.
Gibt es in Österreich ein Rauchverbot, wenn Kinder und Jugendliche im Auto mitfahren?
Das teilweise Rauchverbot im Auto gilt seit 1. Mai 2018, wenn sich in einem Kfz mindestens eine Person unter 18 Jahren befindet.
Kommentare
Christoper
Ein super Beitrag, Danke dafür. Ich habe ihn auf Facebook geteilt und einige Likes bekommen :)..