Durch Adoption bekommt ein Kind, das neue Eltern braucht, eine Familie; und Menschen, die sich ein Kind wünschen, dürfen durch Adoption Eltern werden!
Was ist so besonders an Adoptivfamilien?
Es ist noch gar nicht lange her, da bedeutete „Familie“ ein verheiratetes Elternpaar und ein oder mehrere leibliche Kinder. Inzwischen gibt es vielfältige Arten des Zusammenlebens, die sich auch im Sprachschatz niederschlagen: Stieffamilien, Patchworkfamilien, Familien mit alleinerziehendem Elternteil, Adoptivfamilien, verheiratete Eltern oder Eltern, die in Lebensgemeinschaft leben, Pflegefamilien, homosexuelle Paare mit Kindern,……
Es gibt also kaum mehr die Normfamilie, sondern viele verschiedene besondere Familien!
Die gesellschaftliche Anerkennung der verschiedensten Lebensformen hat es für Adoptivfamilien viel leichter gemacht, offen zu ihrer speziellen Form der Elternschaft zu stehen. Eine Adoptivfamilie unterscheidet sich von einer Familie mit leiblichen Kindern durch die vielen unbeantworteten Fragen zum Leben des Kindes vor seinem Leben in der Adoptivfamilie. Und sie unterscheidet sich durch die besondere Art, in der Adoptiveltern mit ihren Kindern über ihre Herkunft und ihre Ankunft in der Adoptivfamilie sprechen.
Adoptivfamilien können aus dieser Besonderheit etwas besonders Schönes machen: Der Ankunftstag des Kindes in der Adoptivfamilie wird ein neuer Familien-Feiertag!
Aufklärung und Biografiearbeit
Die Aufklärung von Adoptivkindern über ihr Adoptiert-sein beginnt am Tag ihrer Ankunft in der Familie. Adoptivkinder sollten von klein auf wissen, dass sie adoptiert sind und immer die Möglichkeit haben, mit ihren Adoptiveltern darüber ins Gespräch zu kommen. Alle ihre Fragen sollten ehrlich und offen beantwortet werden und die Adoptiveltern sollten keine Scheu haben, dieses Thema zu berühren. Dadurch wird die Beschäftigung mit Herkunft und Adoption (der Fachausdruck dafür ist „Biografiearbeit“) zu etwas Gemeinsamen und nicht zu etwas Trennendem, wie so oft befürchtet. Biografiearbeit begleitet den Alltag als Adoptivfamilie.
Besonders wichtig für Adoptiveltern ist es, das Adoptivkind anzunehmen mit seiner Vergangenheit, mit seinen Herkunftseltern oder mit seinen kulturellen Wurzeln.
Das Adoptivkind soll sich als ganzer Mensch akzeptiert, geliebt und wertvoll fühlen. Dafür ist es wichtig, dem Kind zu vermitteln, wie wertvoll das Leben ist, das seine Herkunftseltern ihm schenken konnten und wie sehr die Adoptiveltern ihr Adoptivkind lieben; nicht obwohl, sondern gerade weil es diese Herkunft hat und deswegen so ein besonderes, einmaliges und liebenswertes Kind geworden ist.
Die Entscheidung der leiblichen Eltern zur Adoptionsfreigabe
Es ist immer eine schwierige Entscheidung für die leiblichen Eltern, ihr Kind anderen Menschen für immer anzuvertrauen. Es widerspricht offenbar zu sehr dem Elternbild in unserer Gesellschaft. Manche bringen dennoch den Mut auf, dem Kind das Leben zu schenken, obwohl sie wissen, dass sie es nicht begleiten werden können und geben das Kind frei zur Adoption und in ein sicheres, behütetes Leben bei neuen Eltern – den Adoptiveltern.
Leibliche Eltern können bei allen Adoptionsvarianten Wünsche in Bezug auf Eigenschaften oder Stärken der Adoptiveltern äußern. Es wird versucht, so weit wie möglich auf die Wünsche der Eltern einzugehen, um ihnen die Entscheidung zu erleichtern.
Leibliche Eltern können dann zwischen drei Formen der Adoption wählen – und auch angehende Adoptiveltern sollten sich mit allen drei Varianten vertraut machen.
Inkognitoadoption
Die freigebenden Eltern erhalten Eckdaten über die Adoptiveltern (z. B. Alter, Beruf, Dauer der Ehe). Sie verzichten aber darauf, den Namen und die Wohnadresse des Kindes zu erfahren. Das Kind verschwindet also ganz aus dem Gesichtskreis der Eltern. Sie können sich aber auch zu späteren Zeitpunkten beim Jugendamt über das Wohlergehen und die weitere Entwicklung ihres Kindes erkundigen.
Offene Adoption
Bei einer offenen Adoption kommt es zum Datenaustausch zwischen freigebenden und annehmenden Eltern und möglicherweise auch zu einem persönlichen Kennenlernen. Es können in weiterer Folge auch regelmäßige Besuche vereinbart werden. Das Kind lebt nach erfolgter Adoption mit den Adoptiveltern, hat jedoch die Möglichkeit, auch die leibliche Familie kennen zu lernen.
Die freigebenden Eltern haben die Möglichkeit, das Aufwachsen ihres Kindes ein wenig zu begleiten.
Halboffene Adoption
Bei dieser Form der Adoption wird von vornherein ein Informationsaustausch über die Entwicklung des Kindes (zB Briefe od. Fotos) ausschließlich über die Adoptionsbehörde vereinbart.
Vorraussetzungen für AdoptivwerberInnen
Das Mindestalter für Adoptiveltern beträgt 25 Jahre. In der Praxis sind AdoptivwerberInnen meist wesentlich älter. Das Gesetz sieht kein Höchstalter vor, die Behörde achtet jedoch genau auf die Belastbarkeit, die Lebensenergie und die persönlichen Begabungen, die einer Eltern-Kind-Beziehung förderlich sind. Physische und psychische Gesundheit, ausreichend finanzielle Mittel und Wohnraum sind ebenfalls Voraussetzung. Ein eigenes Kinderzimmer muss es noch nicht geben. Das Gesetz sieht nicht vor, dass AdoptivwerberInnen verheiratet sein müssen. Allerdings werden in der Praxis Adoptivkinder fast ausschließlich an verheiratete Paare vermittelt.
Zeitlicher Ablauf einer Adoption und Wartezeit
In fast allen Bundesländern wird ein Vorbereitungskurs angeboten. Außerdem wird die persönliche Eignung im Rahmen der Gespräche mit dem zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger festgestellt.
Dann beginnt für Adoptivwerber die Wartezeit, die sich durch die große Zahl an Adoptivwerberpaaren und die geringe Zahl an zur Adoption frei gegebenen Kindern ergibt. Die Aufgabe der Vermittlungsstellen besteht darin, für jedes Kind die besten Eltern zu suchen. Daher sollte sich die Vermittlung nicht nach der Wartezeit der Adoptivwerber, sondern nach den Bedürfnissen des Kindes richten. Es gibt für AdoptivwerberInnen kein Recht auf ein Kind, es gibt aber das Recht des Kindes auf Eltern. Die Wartezeit ist in den einzelnen Bundesländern und Bezirken sehr unterschiedlich und kann daher nicht vorausgesagt werden.
Internationale Adoption
Auch in anderen Ländern suchen Kinder Adoptiveltern. Die Internationale Adoption ist im Haager Abkommen Nr. 33, dem bereits sehr viele Länder beigetreten sind, geregelt. Bei einer internationalen Adoption sind die gesetzlichen Grundlagen beider Länder zu berücksichtigen. Die Behörden beider Länder sind miteingebunden und für die Weiterleitung von Dokumenten und den Informationsaustausch zuständig. Dadurch kommt es bei einer internationalen Adoption zu einem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand durch Behördenwege und Erstellung, Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten. Kinder in der internationalen Adoption haben meist eine sehr bewegte Geschichte hinter sich und brauchen ein besonderes Maß an Zuwendung, Rücksichtnahme und Einfühlungsvermögen.
Anlaufstellen
Für das Bewilligungsverfahren ist der jeweilige Kinder- und Jugendhilfeträger zuständig. Wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat.
Die Vorbereitungskurse werden meist von freien Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen angeboten.
Weitere Informationen zum Thema Adoption finden Sie auf folgenden Seiten:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/72/Seite.720000.html
www.efk.at
Speziell für internationale Adoption:
https://www.hcch.net/de/states/authorities
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