Bei etwa jedem 15. Paar bleibt in unserer westlichen Welt der Kinderwunsch unerfüllt. So zahlreich die Gründe, so unterschiedlich sind die Möglichkeiten, sich den Wunsch nach einem Kind doch noch zu erfüllen. Die Behandlung wird stets individuell auf das Paar abgestimmt. Eine frühzeitige Abklärung erhöht die Chancen auf das Wunschkind, da die Befruchtungschancen der Eizellen mit zunehmendem Alter sinken. Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) aus dem Jahre 1992 legt den gesetzlichen Rahmen für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung fest. Anfang dieses Jahres wurde das veraltete Gesetz den Erfordernissen der heutigen Zeit entsprechend geändert.
Dennoch sollte man sich immer bewusst sein, dass assistierte Reproduktion nicht bedeutet, dass es eine gesicherte Schwangerschaft und Geburt gibt. Steht bei einem Paar die Familiengründung im Vordergrund und damit nicht nur der Gedanke ein genetisch eigenes Kind zu haben, gibt es auch die Möglichkeit der Adoption. Auch da gibt es unterschiedliche Formen und Voraussetzungen, über die man sich im Vorfeld bei geeigneten Anlaufstellen ausreichend informieren sollte.
Ist trotz aller Bemühungen ein Paar kinderlos geblieben, gilt es, irgendwann vom Kinderwunsch Abschied zu nehmen. Eine therapeutische Begleitung ist dabei sehr hilfreich, aber auch Freunde und Familie können in diesem Bereich einiges abdecken.
Expert(inn)enstimmen
Georg Freude
Leiter des Kinderwunschzentrums Gynandron,
Niederhofstrasse 30/2
1120 Wien
www.sterilitaet.at
dr.freude@sterilitaet.at
Präsident der österreichischen IVF-Gesellschaft
Vom Kinderwunsch zum Wunschkind
REPRODUKTIONSMEDIZIN: Die frühzeitige Abklärung einer Empfängnisstörung erhöht die Chancen auf eine Schwangerschaft.
Marion Zeillinger
Diplomierte Sozialarbeiterin
Fachbereich Adoption
Verein Eltern für Kinder Österreich
www.efk.at
Adoption- einem Kind eine Familie schenken!
Durch Adoption bekommt ein Kind, das neue Eltern braucht, eine Familie; und Menschen, die sich ein Kind wünschen, dürfen durch Adoption Eltern werden!
Maria Kletečka-Pulker
Seit 2005 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Medizinischen Universität Wien und Geschäftsführerin am Institut für Ethik und Recht in der Medizin (Forschungsplattform der Universität Wien), Mitglied der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes (seit 2009), Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied der Plattform Patientensicherheit (seit 2008) und Mitglied des Ethikbeirates der Kinderliga. Mitherausgebern des Handbuch Medizinrecht für die Praxis (Verlag MANZ) und Autorin zahlreicher medizinrechtlicher Beiträge.
Künstliche Befruchtung – was erlaubt der österreichische Gesetzgeber
Aufgrund des Verfassungsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshof für Menschrechte musste das Fortpflanzungsmedizingesetz, welches die Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung geregelt, verändert werden. Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz gilt
Eveline Leitl, Msc
Psychotherapeutin, Sexualtherapeutin, Hypnotherapeutin, Mediatorin
http://members.chello.at/institut.wunschkind
Seit 2001 Konsiliarpsychotherapeutin im Kinderwunschzentrum Goldenes Kreuz
http://kinderwunschzentrum.at/
Psychosoziale Aspekte assistierter Reproduktion
Obwohl die Zahl der Betroffenen ständig wächst, sind unerfüllter Kinderwunsch und assistierte Reproduktion nach wie vor Tabuthemen. Die ist mit ein Grund, warum sich Falschmeldungen von Machbarkeit bis hin zu Horrorgeschichten so hartnäckig halten können, da die Betroffenen schweigen. Im nachfolgenden Artikel kurz die Stationen des unerfüllten Kinderwunsches.