Schulwahl und Schuleinschreibung
Die allgemeine Schulpflicht ist vom Gesetz her geregelt, sie beginnt mit dem auf den 6. Geburtstag folgenden 1. September. Die Kinder müssen von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden – die sogenannte Schuleinschreibung.