Mit Beginn des neuen Schuljahres richtet sich die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer:innen wieder auf die Schüler:innen, wichtig ist es ebenso, weiterhin auf Kleinkinder zu achten, die mit Begleitpersonen am Schul- oder Kindergartenweg auch oftmals dabei sind. Schließlich ist für viele von ihnen nicht nur der Weg ungewohnt, auch der tägliche Umgang mit dem Straßenverkehr kann dabei zur Herausforderung für ihre Begleitpersonen werden.
Gefahr durch fehlendes Gefahrenbewusstsein, Spontanität und fehlende Risikoabschätzung der Jüngsten
Bis zu einem Alter von etwa fünf Jahren besitzen Kinder noch kein Bewusstsein für Gefahren. Je nach Entwicklung setzt ein erstes vorsichtiges Gefahrenbewusstsein etwa ab dem vierten Lebensjahr ein. Mit etwa fünf bis sechs Jahren können Kinder dann auch schon besser akute Gefahren erkennen. Das bedeutet aber noch nicht, dass sie im Straßenverkehr geeignete Verhaltensweisen anwenden können.
Besonders heikel kann zum Beispiel der Wechsel von einer Spielsituation im Schonraum, dann der notwendig angepasste Umgang in den Straßenverkehr werden. Wenn Kinder sich gerade noch „frei“ bewegen konnten, also auf Spielplätzen, Gärten oder in Parks, haben sie danach im Straßenverkehr oft Schwierigkeiten, sich rasch an die neue Situation mit Verkehrsregeln anzupassen. In diesen „Grenzzonen“ müssen die Begleitpersonen besonders aufmerksam sein. Sie müssen den Bewegungsdrang der Kinder auffangen und die Kleinen auf mögliche Gefahren vor der Umfeldänderung vorbereiten. Gerade hier ist es besser, die Kinder an die Hand zu nehmen und etwaige Spielgeräte, wie Roller oder Laufrad, gegebenenfalls zu tragen.
Wer mit Kleinkindern unterwegs ist, muss stets aufmerksam und reaktionsschnell sein, die Spontanität der Kleinen darf nicht unterschätzt werden. Selbst wenn sie gerade noch im Schritttempo neben einer Begleitperson hergehen, kann ihre Aufmerksamkeit ohne Vorwarnung auf andere Dinge gelenkt werden. Ein spontanes Weglaufen, aber auch wie angewurzelt Stehenbleiben oder ein Wälzen auf dem Boden in der Trotzphase erfordern im Straßenverkehr eine hohe Reaktionsgeschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmer:innen. Daher sollten Begleitpersonen, die mit Kleinkindern im Straßenverkehr unterwegs sind – genauso wie Fahrzeuglenker:innen – auf jeden Fall auf Ablenkungen – z. B. das Smartphone, oder das Musikhören mit Kopfhörern – verzichten, damit sie sich voll auf die ihnen anvertrauten Kinder im Straßenverkehr konzentrieren können.
Auch im beruhigten Verkehr immer wieder Unfälle mit Verletzungen
Allein im vergangenen Jahr wurden österreichweit 118 Kleinkinder im Alter bis fünf Jahre als Fußgänger:innen im Straßenverkehr verletzt (Quelle: Statistik Austria). 85 Prozent der Unfälle ereigneten sich bei guten Sichtverhältnissen und knapp 80 Prozent bei trockener Fahrbahn. Die Hauptaltersgruppe der verletzten Kleinkinder war mit knapp 30 Prozent jene der Dreijährigen. Ein besonderes Risiko stellen auch Schutzwege dar: Obwohl sie eigentlich ein gefahrloses Queren der Straße ermöglichen sollten, geschehen rund 25 Prozent aller dokumentierten Verletzungen der Kleinkinder nach Unfällen auf Zebrastreifen. Auch verkehrsberuhigte Zonen wie Wohnstraßen und Fußgängerzonen sind von Unfällen, bei denen Kleinkinder verletzt werden, nicht ausgenommen. Kleinkinder haben entwicklungsbedingt Schwierigkeiten, Entfernungen oder Geschwindigkeiten herannahender Verkehrsteilnehmer:innen wahrzunehmen. In Niedertempozonen (bis 30 km/h) gab es 2023 knapp 50 verletzte Kleinkinder, im Tempobereich zwischen 40 und 50 km/h sogar knapp 70 verletzte Kleinkinder.
Kinder aus dem Vertrauensgrundsatz der StVO ausgenommen
In der Nähe von Kindern im Straßenverkehr sollte man besondere Vorsicht walten lassen: Kinder verhalten sich entwicklungsbedingt spontan und aus Sicht der Erwachsenen oft „unüblich“ und überraschend. Ihr Gefahrenbewusstsein und ihre Wahrnehmung sind noch nicht ausreichend entwickelt. Hinzu kommt, dass sie die Verkehrsregeln nicht kennen. Letztlich sind Kinder genau aus diesen Gründen auch vom Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgenommen. Man darf also nicht davon ausgehen, dass Kinder Gefahrensituationen erkennen und sich richtig verhalten. Sinnvoll ist es für alle Lenker:innen, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren, sobald sie Kinder in Straßennähe bemerken. Begleitpersonen von Kleinkindern wird empfohlen, die Kinder an der Hand zu führen und ihre Aufmerksamkeit voll auf die Kinder zu richten.
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