Seit dem Jahr 2019 werden Familien in Österreich mit dem Familienbonus Plus steuerlich entlastet. Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag (Reduktion der Steuerlast). Der Familienbonus Plus beträgt für minderjährige Kinder 166,68 Euro monatlich (2.000 Euro) und für Kinder ab 18 Jahren 58,34 Euro monatlich (700 Euro jährlich).
Sie können den Familienbonus Plus entweder über die Lohnverrechnung durch Ihren Arbeitgeber in Anspruch nehmen oder in Ihrer Steuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung im Nachhinein geltend machen.
Verfügen beide Eltern über ein steuerpflichtiges Einkommen, kann der Familienbonus Plus von einem Elternteil zur Gänze oder auch von beiden Eltern je zur Hälfte beantragt werden.
Bei getrennt lebenden Eltern kann der Familienbonus Plus zur Hälfte geteilt werden, wenn die Unterhaltsverpflichtung vom nicht haushaltszugehörigen Elternteil im vollen Umfang erfüllt wird.
Wenn die Unterhaltsverpflichtung vom nicht haushaltszugehörigen Elternteil nicht in vollem Umfang erfüllt wird, bestehen Sonderregelungen, die auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen nachzulesen sind: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/familienbonus-plus.html
In Summe steht für ein Kind nicht mehr als der ganze Familienbonus Plus zu. Die Eltern sollten sich daher abstimmen, damit Sie nicht zu viel beantragen und es nicht zu einer unerwünschten Nachzahlung ab. Wird zu viel beantragt, wird bei jeder anspruchsberechtigten Person der halbe Familienbonus Plus berücksichtigt.
Auch alle Geringverdienerinnen und -verdiener, die den Familienbonus Plus nicht geltend machen können, erhalten einen Kindermehrbetrag von 700 Euro. Die diesbezüglichen Voraussetzungen entnehmen Sie der Seite des Bundesministeriums für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/familienbonus-plus.html.
Für Kinder im EU-Ausland (sowie EWR, Schweiz) besteht Anspruch auf Familienbonus Plus, wenn die Voraussetzungen für eine Differenzzahlung dem Grunde nach erfüllt sind; für Kinder in Drittstaaten steht kein Familienbonus Plus zu.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) oder bei Ihrem Finanzamt. Die Berücksichtigung des Familienbonus bei der monatlichen Gehaltsauszahlung durch den Dienstgeber erfolgt durch das Formular E 30. Die Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung kann mit dem Formular E1 bzw. mit dem Formular L1k bei Ihrem Finanzamt oder über https://finanzonline.bmf.gv.at eingereicht werden.
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