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Sicher im Auto unterwegs – Autokindersitz ab dem ersten Kilometer

von Mag. Dr. Peter Spitzer

Elternbildung
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Jährlich verunfallen in Österreich rund 900 Kinder beim Mitfahren im Auto. 50 % der bei einem Autounfall getöteten Kinder könnten noch leben, wären sie richtig gesichert gewesen.

Ein guter Kindersitz zählt deshalb zu den wichtigsten Dingen überhaupt, die Sie Ihrem Kind kaufen können. Doch wie findet man ihn, den idealen Sitz? Und worauf ist beim Einbau und beim Anschnallen zu achten? Der Verein GROSSE SCHÜTZEN KLEINE hat die wichtigsten Tipps.

Während der SchwangerschaftElternbildung

Der Sicherheitsgurt schützt Sie und Ihr Baby natürlich auch in der Schwangerschaft bei einem Unfall. Achten Sie darauf, dass der Beckengurt gut unterhalb des Babybauches geführt wird!

Außerdem gibt es spezielle Schwangerschaftsgurte, die für besonderen Schutz sorgen.

In den letzten Schwangerschaftswochen empfehlen wir, dass Sie nur mehr notwendige Autofahrten durchführen und sich nach Möglichkeit lieber „chauffieren“ lassen als selbst am Steuer zu sitzen.

Die BabyschaleElternbildung

Wer sein Baby im Auto mitnehmen möchte, der braucht schon ab Geburt eine sogenannte „Babyschale“. Dabei wird das Neugeborene entgegen der Fahrtrichtung im Auto gesichert.

Die Babyschale kann man im Fachhandel kaufen oder z.B. bei Autofahrerclubs gegen eine relativ geringe Gebühr ausleihen. Achtung: Testen Sie vor dem Kauf, ob die Schale in Ihrem Fahrzeug richtig befestigt werden kann!

Auf welchen Fahrzeugsitzplätzen dürfen in Ihrem Auto überhaupt Kinder transportiert werden? Wie lässt sich der Front-Airbag beifahrerseitig deaktivieren? Wo befinden sich die ISOfix- und TopTether-Befestigungspunkte in Ihrem Auto? Ein Blick in die Betriebsanleitung Ihres Pkws (Handschuhfach) lohnt sich. Hier finden Sie wichtige Pkw-Herstellerinformationen zur korrekten Sicherung von Kindern.

Muss man gelesen haben: Die Bedienungsanleitung der eigenen Babyschale. Von der richtigen Verwendung hängt im Ernstfall das Leben Ihres Kindes ab. Auch andere Insassen können bei einer Kollision durch unzureichend gesicherte Personen zu Schaden kommen.

Auf welchem Platz?Elternbildung

Die Beförderung von Kindern auf dem Beifahrersitz ist nicht grundsätzlich verboten. Gesetzlich untersagt ist sie: Bei allen rückwärtsgerichteten Systemen, wenn am Beifahrersitz ein Front-Airbag aktiv ist. Empfehlenswert ist die Beförderung am Beifahrersitz nur in ganz wenigen Fällen.
Eltern muss bewusst sein, dass alles, was durch die Windschutzscheibe kommen kann (Zweiradfahrer, verlorene Ladung von Fahrzeugen, Wildtiere) zuerst die vorne Sitzenden treffen wird.
Der zweite Grund für einen Verzicht auf die erste Sitzreihe ist die unweigerlich erfolgende Ablenkung, wenn man oft zu seinem Baby hinüberblickt.

Und noch ein Grund spricht dafür Babys bevorzugt in der zweiten Sitzreihe zu transportieren: Am Beifahrersitz sind die allermeisten passiven Schutzeinrichtungen für größere Körper (Erwachsene, ältere Kinder) konzipiert, die für ein Baby meist aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden müssen, während ein Erwachsener in der zweiten Sitzreihe meist deutlich weniger gut geschützt ist.

Wer jetzt Sorge hat, dass man „hinten“ das Baby nicht hört oder sieht, dem kann mit einem Zusatzspiegel geholfen werden, welcher in Verbindung mit dem Innenspiegel eine gute Sichtverbindung zwischen LenkerIn und Kind sicherstellt.

Wie lange unterwegs?Elternbildung

Autofahren ist für kein Kind wirklich lustig. Auch wenn Babys und Kleinkinder den Transport im Auto meist problemlos aushalten, wird es mit zunehmender Verweildauer unangenehmer. Ein Schläfchen zu halten, unter ständigen kleinen Erschütterungen und bei Fliehkräften, die am Auto und damit am Kind ziehen, ist nicht vergleichbar mit richtig tiefem und damit erholsamem Schlaf im eigenen Bettchen. Und das Kind kann sich in der Schale – bedingt durch die notwendige Fixierung mit den Gurten – nicht herumdrehen.
Eltern, die das für nicht dramatisch halten, empfehle ich einmal, zu versuchen, ein „Nickerchen“ in einer Scheibtruhe zu halten, unbeweglich in Rückenlage, mit Gurten fixiert und mit einer Dämpfungseinlage aus Styropor.

Zusätzlich führt die – aus Sicherheitsgründen – gewinkelte Sitzformung der Babyschale auf Langstreckenfahrten bei vielen Neugeborenen zu einer unzureichenden Sauerstoffsättigung.
Die korrekte Sicherung während der Fahrt ist jedenfalls unverzichtbar. Aber viele Kinder werden dann auch außerhalb des Autos noch weiter in ihrer gekrümmten Haltung belassen. Weil es (und dies gilt NUR für die Eltern) so bequem ist, weil das Baby ja „eh so gut schläft“ und, weil man es keinesfalls wecken möchte, werden Babyschalen dann auch noch für Spaziergänge auf Kinderwagenfahrgestelle montiert oder in Einkaufswägen gestellt.

Bei größeren Kleinkindern, die nicht nur schlafen, sondern ihre Umwelt aktiv erkunden wollen, führt die zwangsweise Einschränkung im Kindersitz zu lautstarkem Protest. Meist beginnt diese Phase des Widerstands rund um das 6. Lebensmonat. Die Kinder wollen etwas angreifen, wollen Kontakt zu ihrer Umwelt, wollen ihre Lage verändern und aufrechter sitzen, um sich nicht dauernd hochdrücken zu müssen.

Viele Eltern glauben noch immer, dass dann unbedingt ein Wechsel in ein vorwärts gerichtetes System erfolgen muss.

Aber ACHTUNG! Ein zu früher Wechsel IN Fahrtrichtung ist LEBENSGEFÄHRLICH. Bei einer Fahrzeugkollision mit Tempo 30 wirken schon kurzzeitig Beschleunigungskräfte, die dem 17-fachen Körpergewicht entsprechen. Während in rückwärts gerichteten Systemen, egal ob Babyschale oder größere Schale, die Kräfte von Rumpf und Kopf gleichmäßig von der Schale aufgefangen werden, wird bei einem Kind in Fahrtrichtung der Rumpf festgehalten, während der Kopf unhaltbar nach vorne peitscht. Die Belastungen insbesondere an der Halswirbelsäule sind groß, und können, je nach Unfallart und -schwere, zu irreversiblen Schäden führen.

DESHALB: SO LANGE WIE MÖGLICH RÜCKWÄRTS FAHREN!

Mittlerweile bietet der Markt eine große Auswahl an Kindersitzen an, die etwa bis 4 Jahre sowohl rückwärts- wie auch vorwärtsgerichtet verwendet werden können.

Mindestens 15 Monate rückwärtsgerichtet? Ja, und je länger, desto besser!Elternbildung

In Autokindersitzen der neueren Norm ECE R129 („i-size“) dürfen Kinder bis 15 Monate nicht vorwärtsgerichtet transportiert werden. Unserer Erfahrung nach ist es – natürlich unter Verwendung eines zur Größe und Gewicht passenden Sitzes – auch deutlich über dieses Alter hinaus problemlos möglich, rückwärtsgerichtet im Auto mitzufahren.

Übrigens ist es für ein Kleinkind wirklich herzlich egal, ob es beim Fahren nach vorne schauen kann oder nach hinten. Probieren Sie es selbst aus! Auf der Kopfhöhe des Kindes sieht es nach vorne wie nach hinten nahezu das Gleiche: Sitzlehnen und Kopfstützen.

Um aber Ihr Kleinkind noch effektiver vor Fahrzeugunfällen zu schützen, gibt es mehrere Alternativen. So ist das Fahren mit Bahn und Bus deutlich weniger gefährlich und bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich seinem Kind zuzuwenden. Auch Radfahren – mit Kindersitz oder Kinderfahrradanhänger – ist nicht nur gesund, sondern bietet dem Kind äußerst lustvolle und angenehm langsame Umwelteindrücke und ist damit, wie das Zufußgehen, eine wunderbare Methode der Entschleunigung.

Qualität der AutokindersitzeElternbildung

Die Autokindersitze werden regelmäßig von Autofahrerorganisationen und Konsumentenschutzvereinen getestet. Informieren Sie sich auf diesen seriösen Seiten vor dem Kauf!

Auch wenn Online-Käufe bequemer sind, probieren Sie den Sitz mit Ihrem Kind in Ihrem Auto vor Ort aus! Nicht jeder, grundsätzlich gut bewertete und laut Größen- und Gewichtsangabe geeignete, Kindersitz passt auch tatsächlich für jedes Kind und in jedes Auto!

Rechtsgrundlagen (Stand September 2024)Elternbildung

www.ris.bka.gv.at Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): § 106 KFG (Kraftfahrgesetz), § 1c KDV (Kraftfahrzeug-Durchführungsverordnung)

www.bmk.gv.at Erlass Kinderbeförderung GZ 2024-0.629.756

Weitere Informationsquellen (Auszug)Elternbildung

www.grosse-schuetzen-kleine.at

www.arboe.at

www.konsument.at

www.oeamtc.at

 


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