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Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche

von Mag.a Barbara Neudecker MA

Elternbildung
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Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung ist ein wichtiges Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche, die (sexuelle) Gewalt erlebt haben und als ZeugInnen in einem Gerichtsverfahren aussagen. Prozessbegleitung unterstützt auch Mütter und Väter, in dieser schwierigen Situation gute Entscheidungen für ihr Kind zu treffen.

Dass ihr Kind Gewalt oder sexuellen Missbrauch erleben könnte, ist eine der schlimmsten Vorstellungen für Mütter und Väter. Wenn diese Befürchtung Wirklichkeit wird, ist es gut zu wissen, dass es Einrichtungen gibt, die Eltern in dieser schwierigen Zeit gut begleiten und dabei helfen, die richtigen Schritte zu setzen. Kinderschutzzentren und andere spezialisierte Beratungsstellen bieten rasch und kostenlos Beratung und Hilfe für Angehörige und für die betroffenen Mädchen und Burschen an.

Häufig stehen Betroffene vor der Frage, ob sie wegen der Übergriffe Anzeige erstatten sollen und welche Konsequenzen eine solche Anzeige für das Kind selbst und für die Familie hätte. In manchen Fällen möchten die Eltern eine Anzeige, doch das Opfer selbst lehnt diesen Schritt ab. In anderen Fällen wünscht die Familie keine Anzeige, doch die Kinder- und Jugendhilfe oder andere Beteiligten entscheiden, dass eine Anzeige zum Schutz des Kindes erforderlich ist.

Viele Fragen beschäftigen die Betroffenen und ihre Angehörigen: Wenn ich als Opfer eine Aussage mache, muss ich den Beschuldigten dann sehen? Welche Strafe bekommt der Täter, wenn er verurteilt wird? Reicht es nicht, wenn ich einfach aufschreibe, was passiert ist, und es nicht erzählen muss? Läuft eine Gerichtsverhandlung in Wirklichkeit auch so ab wie im Fernsehen? Wie oft muss mein Kind aussagen? Wie lange dauert es, bis es zu einem Urteil kommt? Haben wir Anspruch auf Schmerzensgeld? Ist es nicht vielleicht besser, keine Anzeige zu erstatten, damit mein Kind das Erlebte möglichst rasch wieder vergessen kann? Wie kann ich verhindern, dass mein Kind für immer durch die Übergriffe geschädigt bleibt? Muss eine Anzeige gleich gemacht werden, oder können wir uns mit der Entscheidung Zeit lassen?

In dieser Situation bietet das Angebot der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung rasche Entlastung und Unterstützung. ProzessbegleiterInnen betreuen betroffene Kinder und Jugendliche und ihre Bezugspersonen ab dem Zeitpunkt, wo eine Anzeige in Erwägung gezogen wird, bis zum Ende eines Strafverfahrens. Da Kinder und Jugendliche in der Regel ganz andere Fragen, Sorgen und Bedürfnisse haben als ihre Eltern, bekommen sie eine eigene Prozessbegleiterin oder einen Prozessbegleiter zur Seite gestellt, während eine andere Kollegin oder ein Kollege das Bezugssystem betreut.

ProzessbegleiterInnen haben viel Erfahrung mit Anzeigen und Gerichtsverfahren. Sie klären darüber auf, wie eine Anzeige bei der Polizei abläuft und welche Konsequenzen sie hat. Sie helfen, für die Anzeigeerstattung Termine bei speziell geschulten KriminalbeamtInnen zu vereinbaren, damit den Betroffenen lange Wege und mehrfache Befragungen erspart werden. Sie überlegen gemeinsam mit den Betroffenen, ob eine Anzeige notwendig ist, um den Schutz des Kindes zu sichern, und ob sie als Maßnahme ausreicht, um das Kind zu schützen. ProzessbegleiterInnen informieren über den Ablauf eines Strafverfahrens und mit welchen Möglichkeiten zu rechnen ist. Im Falle einer Anzeige begleiten sie die Betroffenen zur Anzeigeerstattung bei der Polizei und zu allen weiteren Terminen bei Gericht. Im Prozess hat das Opfer die Rolle einer Zeugin/eines Zeugen inne, und seine Aussage zum Tatgeschehen hat im Verfahren zentrale Bedeutung.

Prozessbegleitung hat nicht die Aufgabe zu entscheiden, ob eine Anzeige erstattet werden soll oder nicht. Prozessbegleitung hat auch nicht die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass der Täter verurteilt wird. In der Prozessbegleitung geht es darum, Kinder und Jugendliche, die Gewalt erlebt haben, vor Belastungen, die ein Strafverfahren für die Betroffenen mit sich bringt, zu schützen. Im Zentrum stehen das Kindeswohl und die Bedürfnisse der Heranwachsenden. Durch die Aufklärung über ihre Rechte im Verfahren und die Gewissheit, dass sie Fachleute mit viel Erfahrung an ihrer Seite haben, die sie begleiten, werden Ängste und Unsicherheiten der Betroffenen reduziert. Sie wissen, dass sie einen Ort haben, an dem sie über ihre Wünsche und Befürchtungen, über ihre Ängste und Sorgen und ihre oft sehr verwirrenden Gefühle sprechen können.

Für Bezugspersonen ist Prozessbegleitung ein hilfreiches Angebot, damit sie durch Beratung und Information jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um in dieser herausfordernden Situation gute Entscheidungen für ihr Kind zu treffen. Deswegen ist es günstig, wenn die Prozessbegleitung möglichst früh einsetzt, im besten Fall bereits vor der Anzeige: Dann kann nämlich gemeinsam überlegt werden, wie, wann und wo die Anzeige am besten erstattet werden kann und wie das Kind am besten unterstützt werden kann, damit es seine Aussage möglichst ohne Angst machen kann.

Fast alle Mütter und Väter erleben es als überwältigende Krisensituation, wenn sie erfahren, dass ihre Tochter oder ihr Sohn (sexuelle) Gewalt erlebt hat. In dieser Situation Entscheidungen treffen zu müssen, die von großer Tragweite sind, kann überfordernd sein. Gerade in dieser Situation brauchen die Kinder viel Unterstützung – doch es ist schwierig, stark zu sein, wenn man selbst mit Gefühlen der Trauer, Verzweiflung, Wut oder Ohnmacht beschäftigt ist. Kinder brauchen aber stabile Bezugspersonen, die sie sicher durch die Krise führen und leiten. Deswegen ist in der Prozessbegleitung die Arbeit mit Müttern und Vätern (oder anderen Bezugspersonen) ganz besonders wichtig. Auch für die Kinder und Jugendlichen ist es eine große Entlastung zu wissen, dass sie sich um ihre Angehörigen weniger sorgen müssen, weil diese einen eigenen Raum haben, wo sie Unterstützung finden.

Neben der psychosozialen Prozessbegleitung wird das Kind oder der/die Jugendliche von der juristischen Prozessbegleitung unterstützt: Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt übernimmt die rechtliche Vertretung des Opfers vor Gericht und achtet darauf, dass die Opferrechte im Verfahren eingehalten werden.

Unter www.pb-fachstelle.at finden Sie nähere Informationen über Prozessbegleitung und Adressen von Kinderschutzeinrichtungen in Ihrer Nähe, die Prozessbegleitung speziell für Kinder und Jugendliche anbieten.

Prozessbegleitung wird vom Bundesministerium für Justiz finanziert und ist ein kostenloses Angebot.


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