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Die Schuleinschreibung

von Mag. Beate Wais

Elternbildung
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In Österreich beginnt die allgemeine Schulpflicht am ersten September nachdem Ihr Kind sechs Jahre geworden ist. Erfolgte die Geburt Ihres Kindes vor dem im Mutter-Kind-Pass als Tag der Geburt errechneten Tag, dann wird auf Wunsch der Erziehungsberechtigten dieser Tag für die Bestimmung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht herangezogen. Noch nicht schulpflichtige Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. September dieses und dem 1. März des folgenden Kalenderjahres vollenden, dürfen in die erste Schulstufe aufgenommen werden, vorausgesetzt, dass sie die Anforderungen der ersten Schulstufe erfüllen können. Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte können in diesem Fall bei der Schulleitung der Volksschule um vorzeitige Aufnahme ansuchen.

Mit Beginn der allgemeinen Schulpflicht müssen Kinder von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden. Zumeist fällt dieser Termin auf die ersten Wochen im neuen Jahr. Bei diesem Termin werden der Schule nicht nur die Dokumente des Kindes vorgelegt, sondern die Schulleitung bzw. eine von dieser beauftragten Lehrkraft versucht auch, einen ersten Kontakt zu Ihrem Kind herzustellen.

Damit dies gelingt wird versucht werden, ein kurzes Gespräch mit dem Kind zu führen. Es wird Ihrem Kind die Möglichkeit gegeben, seine Fähigkeiten beispielsweise beim Zeichnen einfacher Figuren, beim Abzählen von Dingen, beim Bilden von Mengen oder beim Nachsprechen von kurzen Sätzchen zu zeigen. Es handelt sich dabei nicht um eine Prüfung, an deren Ende eine Note oder Beurteilung steht sondern nur um eine Einschätzung, ob bereits so früh im Jahr die Schulreife gegeben sei.

Sollten sich noch große Schwierigkeiten in diesem Erstkontakt zeigen, werden Sie mit Ihrem Kind zu einem späteren Termin, zu einem weiteren Gespräch und einer genaueren Abklärung der Fertigkeiten des Kindes eingeladen. Manchmal ist ein Kind bei der Schuleinschreibung von der Vielzahl an Eindrücken so überwältigt, dass es auch schon gut beherrschte Fähigkeiten plötzlich nicht zeigen kann oder es auch schüchtern die Kontaktaufnahme mit der Schulleitung verweigert. Beim zweiten Termin gehen ihm dann meist die Aufgaben viel leichter von der Hand.
Sollten große Zweifel an der Schulreife Ihres Kindes von Seiten der Schule bestehen, werden Sie möglicherweise um Ihr Einverständnis für eine schulpsychologische Untersuchung gebeten. Im Rahmen dieser Untersuchung soll dann abgeklärt werden, ob ihr Kind besser in der ersten Klasse oder in einer Vorschulstufe aufgehoben ist.


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