Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
Eltern mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben unabhängig von der Höhe ihres Einkommens Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Kinder bis zu deren Volljährigkeit, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich befindet und sich das Kind ständig in Österreich aufhält.
Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt.
Für nichtösterreichische Staatsbürger/innen gilt zusätzlich, dass der Elternteil und das Kind sich rechtmäßig nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes in Österreich aufhalten müssen.
EU-EWR-Schweizer-Staatsangehörige sind österreichischen Staatsbürger/innen grundsätzlich gleichgestellt. Bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU/des EWR und der Schweiz bestehen europarechtliche Sonderregelungen zur Zuständigkeit eines Staates zur Gewährung der Familienleistungen.
Familienbeihilfe für volljährige Kinder
Für volljährige Kinder in Berufsausbildung kann die Familienbeihilfe grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gewährt werden.
Für die Auszahlung bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmeregelungen bei
- Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes,
- bei Schwangerschaft bzw. Geburt eines Kindes,
- bei erheblicher Behinderung des Kindes,
- bei Studien von mindestens 10 Semestern Dauer, wenn es in dem Kalenderjahr begonnen wurde, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat
- bei Einhaltung der Mindeststudienzeit
- bis zum erstmöglichen Studienabschluss
Für dauernd erwerbsunfähige Kinder gilt keine Altershöchstgrenze, wenn die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer Berufsausbildung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Während der Zeit des Präsenz- oder Zivildienstes besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Familienbeihilfe.
Kein Anspruch besteht auch für ein Kind, dem Unterhalt von seinem (früheren) Ehegatten zu leisten ist.
Familienbeihilfe und Freiwilliges Engagement
Es besteht Anspruch auf die Familienbeihilfe maximal bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres auch während einer Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenkdienstes, des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland und des Europäischen Freiwilligendienstes.
Der Träger, der die Freiwilligentätigkeit anbietet, muss dazu vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Bescheid oder ex lege anerkannt sein.
Nähere Informationen zu diesen Anbietern erhalten Sie beim zuständigen Ministerium unter www.sozialministerium.at bzw. beim Sozialtelefon unter
0800 20 16 11.
Ob eine Organisation anerkannt ist, ist im Einzelfall einer aktuellen Liste zu entnehmen, welche im Freiwilligenweb abrufbar ist ((http://www.freiwilligenweb.at/).
Eigene Einkünfte eines volljährigen Kindes
Erzielt ein Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, eigene Einkünfte ab dem Kalenderjahr, in dem es das 20. Lebensjahr vollendet, so darf das zu versteuernde Gesamteinkommen den Betrag von 16.455 Euro (2024) pro Jahr nicht übersteigen. Wird der Betrag von 16.455 Euro (2024) überschritten, ist jener Betrag zurück zu zahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
Höhe der Familienbeihilfe mit Kinderabsetzbetrag und Geschwisterstaffelung, Erhöhungsbetrag bei erheblicher Behinderung
Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter der Kinder unterschiedlich hoch.
Die Familienbeihilfe beträgt für das Kalenderjahr 2024 pro Kind und Monat
- ab Geburt 132,3 Euro
- ab 3 Jahren 141,5 Euro
- ab 10 Jahren 164,2 Euro
- ab 19 Jahren 191,6 Euro
Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie
- a) für 2 Kinder gewährt wird, um 8,2 Euro für jedes Kind,
- b) für 3 Kinder gewährt wird, um 20,2 Euro für jedes Kind,
- c) für 4 Kinder gewährt wird, um 30,7 Euro für jedes Kind,
- d) für 5 Kinder gewährt wird, um 37,2 Euro für jedes Kind,
- e) für 6 Kinder gewährt wird, um 41,5 Euro für jedes Kind,
- f) für 7 und mehr Kinder gewährt wird, um 60,3 Euro für jedes Kind
Für erheblich behinderte Kinder gibt es einen Zuschlag von 180,9 Euro monatlich. Diese erhöhte Familienbeihilfe muss gesondert beantragt werden.
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird zusätzlich ein Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Dieser beträgt für das Kalenderjahr 2024 67,8 Euro pro Kind und muss nicht gesondert beantragt werden.
Der Familienbeihilfen-Rechner unterstützt Sie bei der Berechnung der Ihnen zustehenden Beihilfebeträge.
Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt
Bei Geburten im Inland ist es nicht erforderlich, für das neugeborene Kind einen Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen bzw. ein Antragsformular auszufüllen oder das Finanzamt Österreich zu kontaktieren.
Das Finanzamt Österreich wird von sich aus tätig: Wenn alle Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen, wird die Familienbeihilfe anlässlich der Geburt automationsunterstützt ausbezahlt und es ergeht eine diesbezügliche Mitteilung.
Wenn Daten bzw. Unterlagen fehlen, bekommen Sie ein Informationsschreiben des Finanzamtes mit konkreten Rückfragen zur Beantwortung.
Antrag auf Familienbeihilfe in anderen Fällen
In anderen Fällen kann ein Antrag auf Familienbeihilfe elektronisch über FinanzOnline oder mit dem Formular Beih100 beim Finanzamt Österreich gestellt werden.
Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige
Es ist eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe mit Kinderabsetzbetrag an volljährige Kinder möglich.
Die Zustimmung des anspruchsberechtigten Elternteils muss vorliegen. Um steuerrechtliche und unterhaltsrechtliche Probleme zu vermeiden, sind die Eltern weiterhin Anspruchsberechtigte. Rückforderungen richten sich daher an den anspruchsberechtigten Elternteil.
Die Beantragung erfolgt mit dem Formular Beih20, die Auszahlung erfolgt nur auf ein Girokonto des volljährigen Kindes.
Schulstartgeld
Ein Schulstartgeld von 116,1 Euro wird für jedes Kind im Alter zwischen 6 und 15 Jahren gemeinsam mit der Familienbeihilfe im August 2024 ausgezahlt. Ein eigener Antrag ist dafür nicht notwendig.
Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag beträgt 2024 monatlich 23,3 Euro und steht für jedes dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe gewährt wird. Allerdings darf das steuerpflichtige Familieneinkommen 55.000 Euro jährlich nicht überschreiten.
Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert im Zuge der (Arbeitnehmer-)Veranlagung oder direkt beim Finanzamt Österreich geltend zu machen. Zur direkten Beantragung (wenn kein Steuerausgleich erfolgt, weil z.B. der antragstellende Elternteil in Elternkarenz ist) steht das Formular E 4 zur Verfügung.
Kommentare
Magda
Mein Sohn hat jetzt die HBLW angefangen und da kostet schon alleine am Anfang für die Schule das Zubehör für den Wirtschaftlichen Unterricht 200€ ( Messerset und Schürzen ) geschweige noch Bücher und Schulmaterial ! Und auch für mich als Alleinerziehende ist es unverständlich dass es keinen Schulstart Geld gibt! Für den Schul Gutscheine qualifiziere ich mich eben so nicht da ich arbeiten gehe ! Für mich heißt es am Schulanfang noch mehr Überstunden zu nehmen um dem Kind bei allen diesen Teuerungen leisten zu können ! Manchmal würde man sich am liebsten bei dieser ungerechten sozialen Aufteilung , die Kugel geben !
Christina G.
Ich habe eine 16 jährige Tochter die auch noch zur Schule geht. Als Alleinerziehende muss man ohnehin jeden cent umdrehen. Wir könnten die 100 euro Schulstartgeld auch gut gebrauchen. Jedes Kind das zur Schule geht sollte Anspruch darauf haben, ausnahmslos! Ich kann absolut nicht verstehen warum nur Kinder bis zum Vollendeten 15. Lebensjahr Anspruch darauf haben
Enisa
MeineTochter wird im Dezember 16 warum nur bis 15?Brauchen ja weiterhin die Sachen dafür bekommt jeder andere Unerstützung vom Vater Staat traurig
Carmen
Was ist der Unterschied zw ein 15J. Kind und 16 J. die zur Schule gehen? Braucht der 16J. keine Schulssachen? Ich bin auch alleinerziehend von 3 Kindern und für die Schule braucht man viele Sachen. Mit welche Begründung macht man zw den Kinder Unterschiede?
Michaela
Ich bekomm den hunderter für jedes Kind im September zur Familienbeihilfe dazu. September bekommt man deshalb mehr
Pia
Hallo, auch ich bin Alleinerzieherin und könnte einen Hunderter zum Schulstart für meine Tochter gut gebrauchen!!! Bin enttäuscht, dass diese Summe offenbar nur bei Kindern der Unterstufe ausbezahlt wird!! :-( LG
Conny
Hallo, meine tochter ist auch 16 Jahre und geht ins Gymnasium ( 7. Klasse) und wir haben auch kein Schulgeld bekommen... es wird alles teurer zb das top jugendticket jetzt schon 70€ ( letztes jahr 60€) ich bin auch alleinerziehend und finde es nicht fair... es sollten anträge für kinder ab 16 jahren zugeschickt werden, wo wir auch beweisen können, dass unsere Kinder weiter in die Schule gehen... Gleiches Recht für jedes Kind / Jugendliche... mfg
Petra
Auch ich bin enttäuscht meine Tochter wurde erst am 09.September 15 und und ist dieses Jahr noch Schulpflichtig und wir bekommen kein Schulstartgeld.
Marianne
Guten Abend! War heute ziemlich enttäuscht als ich meine Kontoauszüge sah. Habe wirklich mit dem 100er mehr zum Schulstart gerechnet. Bin auch alleinerziehende Mama u kann das Geld gut gebrauchen,da die Kosten trotzdem gleich bleiben. Meine Tochter ist 16 u besucht die 7.Schulstufe im Borg.Wo liegt hier der Sinn?? Würde gerne eine Antwort bekommen danke Mfg Marianne Brugger
Anny
es ist schon erstaunlich.. da redet der Staat immer von guter Schul-und Ausbildung unserer Kinder und kürzt dann aber das Schulstartgeld... man kann auch noch ab 16 in die Schule gehen.. trauriges Österreich
Ilona R.
Meine Tochter wird im November 16 Jahre und geht in die Oberstufe, auch ich wundere mich, da in höheren Schulstufen viel mehr Geld brauchen und auch einen Laptop benötigen, als Alleinerzieherin wäre ein Schulstartgeld sehr hilfreich. Wäre super, wenn das Schulstartgeld bis zur Matura bezahlt wird.
Johann Ehrnhöfer
Danke dass wir für einen 16jährige keinen Schulstarthunderter mehr bekommen. In der Oberstufe braucht man ja auch nix mehr ....
Emilie Kaliauer
Auch Kinder, die eine höhere Schule besuchen benötigen Schulartikel. Die Kosten dafür sinken nicht mit zunehmender Schulstufe sondern erhöhen sich stetig. Dem Staat sollte es doch ein Anliegen sein, dass Kinder ihre Schulbildung ernst nehmen und höhere Schulen besuchen. Anscheinend wird man bestraft, wenn Kinder Matura machen möchten.
Braid Sandra
Hallo! Wieso bekommen Eltern nach wievor deren Kinder schon über 15 sind noch immer eine Schulstarthilfe. Hab von einer Mutter erzählt bekommen, ( deren Namen anonym bleibt)das eine 19J. ist und schon arbeitet und die zweite hat heuer Matura??? Bin selbst Mutter von 3 Kindern ( 12 J., Zwillinge 5 J.). Ich ( alle Zwillingseltern ) habe(n) im Karenz für meine Zwillinge nur das 1 1/2 fache Karenzgeld bekommen und hatte bzw. habe 2 Kinder zu ernähren, einkleiden, .... . Weis nicht was da schief lauft, bin sehr enttäuscht. MFG.
Karin Jenny
Meine Tochter ist 16 und hat mit der 2. Hasch angefangen. Warum steht mir das Schulstartgeld nicht mehr zu? Ich bräuchte das dringend. Ich finde das nicht okay. MfG Karin Jenny
Janina Merten
Auch ich wundere mich, warum mein Sohn, der diesen Monat 16 Jahre alt wird und die 7. Schulstufe kommt, kein Schulstartgeld mehr bekommen soll. Ich habe fünf Kinder und gerade in der Oberstufe benötigen die Kinder mehr Schulmaterial als in der Unterstufe.
Norbert A.
...................nach dazu, da die Jugendlichen bis 18 Ausbildung machen müssen.
Norbert A.
.......es ist löblich, dass Familien gerade am Schulanfang mit dieser Schulstarthilfe unterstützt werden, da der schulische Aufwand sehr hoch ist. Allerdings ist die Begrenzung mit 15. Lebensjahr unverständlich, da die Aufwendungen in den nächsten Schulstufen extrem mehr sind und die Unterstützung daher noch mehr benötigt würde.
Martina Vendriczki
Schönen guten Morgen, ich kann mich hier nur anschließen, die Kosten sind die gleichen geblieben, auch wenn meine 16jährige Tochter in eine höherbildende Schule geht - auch ich bin alleinerziehend und nachdem die Schulplicht auf 18 Jahre ausgedehnt wurde, ergibt das für mich noch weniger Sinn.
Heidi Wolf
Es ist löblich, dass es für Kinder ein Schulstartgeld gibt. Nur verstehe ich nicht warum das nicht für Kinder in weiterbildenden Schulen auch ausbezahlt wird. Ich bin alleinerziehend und meine Tochter ist auf Grund einer vorherigen Krankheit erst im Vorjahr in die Handelsschule eingestiegen. Heuer wird sie 18 und kommt in die 2. Schulstufe der HAS. Auch wir können einen 100er zum Schuleinstieg gut gebrauchen. MfG Heidi Wolf