Im Rahmen des 1. Termins werden verschiedenste sozialrechtliche Fragen besprochen: zB. Mitversicherung in der Krankenversicherung, Kindererziehungszeiten im Pensionskonto, Mutter- und Kündigungsschutz, Pensionssplitting, Teilzeitbeschäftigungen inkl. Elternteilzeit, Obsorge, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Pflegefreistellung u.v.m. Beim 2. Termin geht es um die wichtigsten familienrechtlichen Bestimmungen bei Trennung und Scheidung aus sozialarbeiterischer Sicht wie zB. gemeinsame Obsorge, Aufenthaltsbestimmmungsrecht, Besuchsmittlung, Pflegschaftsverfahren, Elternberatungen gemäß § 95
oder 107 Abs. AußStrG, Aufgaben von psychologischen Sachverständigen u.v.m.