Der Schuleintritt ist ein aufregendes Ereignis für Eltern und Kinder – ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Die eigene Schultasche auszusuchen, die bunte Schultüte stolz im Arm zu halten und die anderen Kinder in der neuen Klasse kennenzulernen, sind Erlebnisse, die sich meist ein Leben lang einprägen. Bestimmt können Sie sich noch an Ihren ersten Schultag erinnern – oder an das ein oder andere kleine Abenteuer auf dem Schulweg?
Der Übergang in diesen neuen Lebensabschnitt erfordert besondere Unterstützung durch die Eltern, ob es nun das gemeinsame Erproben des Schulweges ist, das Wecken bzw. Teilen der Begeisterung fürs Lernen oder das Ermutigen, neue Freunde zu finden. Insbesondere für Kinder mit Behinderung, ist eine sorgfältige Planung wichtig. Die Schulpflicht beginnt grundsätzlich für jene Kinder, die spätestens am 1. September ihren sechsten Geburtstag feiern. Die Vorbereitungen beginnen aber meist lange vor dem ersten Schultag. Was Sie als Eltern wissen sollten, wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und besondere Förderung braucht:
Planung des Schuleintritts – was kann ich frühzeitig tun?
Informieren Sie sich frühzeitig über die Schullaufbahn Ihres Kindes (mind. 1 Jahr vorher) und erkunden Sie die Schulen mit integrativem Unterricht. Erkundigen Sie sich, wo die zuständige Bildungsdirektion bzw. auch sonderpädagogische Zentren in Ihrem Bundesland sind, diese sind Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Integration Ihres Kindes. Der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik in der jeweiligen Bildungsdirektion kann Ihnen konkret mitteilen, welche Volksschule Erfahrung im integrativen Unterricht hat. Am Tag der offenen Tür haben Sie die Möglichkeit, sich die Schulen anzuschauen, mit der Schulleitung und allenfalls mit den Lehrern der Integrationsklassen zu sprechen, um einen ersten Eindruck zu bekommen. Sprechen Sie auch mit anderen Eltern, um Informationen aus erster Hand zu erhalten.
Ich bin unsicher, ob mein Kind dem Schulunterricht folgen kann?
Nicht jede Behinderung erfordert einen sonderpädagogischen Förderbedarf (abgekürzt: SPF). Lernschwächen oder verzögerte Sprachentwicklung ohne diagnostizierte psychische oder physische Behinderung, fallen grundsätzlich nicht unter sonderpädagogischen Förderbedarf – das Kind kann aber präventiv individuell gefördert werden. Eine nähere Abklärung des Einzelfalls ist sinnvoll.
Nicht immer sind sonderpädagogischer Maßnahmen notwendig, viele Kinder mit einer Körper- oder Sinnesbehinderung können auch allgemeine Schulen besuchen. Lernsituationen können an die jeweiligen Funktionseinschränkungen angepasst und allenfalls behinderungsspezifische Hilfsmittel verwendet werden.
Was bedeutet „sonderpädagogischer Förderbedarf“?
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) liegt vor, wenn ein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung (zumindest länger als 6 Monate) dem Unterricht in der Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule nicht ohne spezielle Förderung folgen kann. Die sonderpädagogische Förderung orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten und Stärken des Kindes und berücksichtigt die persönliche Entwicklung, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Kann ich SPF beantragen?
Wenn absehbar ist, dass Ihr Kind Schwierigkeiten im Unterricht haben wird und andere Fördermaßnahmen ausgeschöpft wurden (z.B. Förderunterricht, Lernberatung oder Betreuung durch eine Beratungslehrerin), kann bei der Bildungsdirektion ein Antrag auf SPF eingebracht werden. Entweder bereits vor Schuleintritt oder später, wenn sich während der Schulzeit herausstellt, dass Ihr Kind eine besondere Förderung benötigt (Eltern, Schulleitung oder von Amts wegen).
Das Verfahren variiert je nach Bundesland. Überall wird es aber ein Gespräch zwischen den Eltern, der Bildungsdirektion („SchulqualitätsmanagerIn“, FachinspektorIn) und der Schulleitung geben. Auf Basis dessen wird dann ein Gutachten bestellt. Sie können auch selbst ärztliche oder therapeutische Befunde beibringen, um noch wichtige Fakten hinsichtlich der Beeinträchtigung Ihres Kindes darzulegen.
Wurde ein „sonderpädagogischer Förderbedarf“ festgestellt, bedeutet das, dass Ihr Kind ein Recht hat, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gezielt gefördert zu werden.
Nach welchem Lehrplan wird mein Kind unterrichtet?
Wurde eine Behinderung festgestellt, wird auch der zweckmäßige Lehrplan festgelegt, der den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten Ihres Kindes am besten entspricht. Basis bilden die in Österreich gültigen Lehrpläne. Sind Sie als Eltern damit nicht einverstanden, können sie dagegen berufen. Ziel ist immer eine schrittweise Rückkehr zum regulären Lehrplan.
Kinder mit SPF können in einer Regelklasse, einer integrativen Volksschule bzw. Mittelschule, in der Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam in den Klassen sind oder auch in einer Sonderschule unterrichtet werden. Je nach Art bzw. Schwere der Behinderung oder Anzahl der Kinder mit SPF innerhalb der Klasse, kann zeitweise oder ständig eine zusätzliche Lehrkraft (Stützkraft) eingesetzt werden. Der Entwicklungsstand der Kinder in integrativen Klassen ist meist unterschiedlich, dies betrifft auch das Vorwissen. Entsprechend kann das Lernangebot hier angepasst werden.
Und wenn es an der nächstgelegenen Volksschule keine Integrationsklasse gibt?
Seien Sie ganz beruhigt, es finden sich in jedem Fall individuelle Lösungen, um eine bestmögliche schulische Integration Ihres Kindes zu gewährleisten. Gemeinsam kann man Berge versetzen!
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen bzw. Anliegen rund um die Behinderung Ihres Kindes gerne jederzeit an unsere Familienberatungsstelle. Das „Team FiLO“ des Instituts für Ehe und Familie (Mag. Doris Pufitsch und Mag. Dr. Peter Pitzinger, beide juristische Berater) unterstützt und begleitet Sie in Ihrer individuellen Lebenssituation!
Institut für Ehe und Familie
„Team FiLO“
Spiegelgasse 3/8
1010 Wien
Tel: +43 1 34 84 777
www.ief.at/team-filo
Kontaktpersonen „Team FiLO“:
Mag. Doris Pufitsch
0664/82 43 629
doris.pufitsch@ief.at
Doris Pufitsch ist eingetragene Mediatorin beim BMJ (Schule und Familie), Mentaltrainerin für Eltern, Kinder- und Jugendliche und juristische Beraterin im Team FiLO des Instituts für Ehe und Familie. Sie ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern.
Mag. Dr. Peter Pitzinger, LLM
peter.pitzinger@ief.at
Peter Pitzinger ist Beamter des Landes Niederösterreich, Anwalt an einem Diözesangericht und juristischer Berater im Team FiLO des Institutes für Ehe und Familie. Er ist verheiratet, Vater von fünf Kindern und Vorsitzender des Katholischen Familienverbandes der Diözese St. Pölten.
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