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Spielend entdecken Kinder die Welt

von Dr. Daniela Schachner

Elternbildung
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Spielzeug soll dem Begreifen der Umwelt dienen, die Fantasie anregen und vor allem Spaß machen. Es kommt jedoch vor, dass sich Kinder mit Spielsachen verletzen: Sie verschlucken Kleinspielzeug oder locker befestigte Kleinteile, Schnüre können sich leicht um den Hals schlingen, Spielzeuggeschosse können zu Augenverletzungen führen usw.
Vor dem Kauf machen sich Eltern oft viele Gedanken über das richtige Spielzeug für ihr Kind. Worauf man als Eltern beim Spielzeugkauf achten soll und welche Gefahren von Spielzeug ausgehen können, erklärt die Expertin Dr. Daniela Schachner von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

Ist Spielzeug sicher?Elternbildung

Kinder stellen prinzipiell eine sehr schützenswerte Verbrauchergruppe dar, besonders Kinder unter drei Jahren. Gemäß der Europäischen Spielzeugrichtlinie bzw. der Österreichischen Spielzeugverordnung darf nur sicheres Spielzeug in Verkehr gebracht werden. Zusätzlich muss Spielzeug mit entsprechenden Gebrauchsvorschriften und Warnhinweisen versehen sein. Die Verantwortung für diese „Sicherheit“ liegt beim Hersteller. Der Hersteller bringt zum Zeichen dafür, dass das Spielzeug den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie entspricht, das „CE-Zeichen“ am Spielzeug an.
Viele Firmen nehmen diese Verantwortung ernst und produzieren Spielzeug, das Sie mit gutem Gewissen ihren Kleinen zum Spielen überlassen können. Im Rahmen der Marktüberwachung trifft man jedoch auch immer wieder auf Produkte, die die Anforderungen der Spielzeugverordnung nicht erfüllen. Die Bandbreite der Beanstandungsgründe reicht dabei von bloßen Kennzeichnungsmängeln bis hin zu ernsten Gefahren.

Untersuchung von SpielzeugElternbildung

Am AGES-Institut für Lebensmittelsicherheit Linz werden jährlich ca. 500 Spielzeugproben untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass vor allem die physikalischen und mechanischen Eigenschaften der Spielzeuge eine akute Gefahr für die Gesundheit von Kindern darstellen können.
Kinder unter drei Jahren stecken gerne alles in den Mund. Daher darf z. B. Spielzeug für diese Altersgruppe keine verschluckbaren Kleinteile enthalten, die ein Erstickungsrisiko darstellen. Kühlbeißringe müssen entsprechend dicht und fest sein, Schnüre dürfen nur eine gewisse Länge aufweisen, damit sich kleine Kinder damit nicht strangulieren können, uvm.
Allgemein, d.h. für Spielzeug für jede Altersgruppe, gilt, dass Spielzeug keine scharfen Kanten oder Spitzen aufweisen darf, die eine Verletzungsgefahr darstellen könnten. Weiters müssen Spielzeuge abhängig von der jeweiligen Spielzeugkategorie verschiedene Anforderungen erfüllen, um als sicher zu gelten. Mit Geschossspielzeug, das eine zu hohe kinetische Energie aufweist, können sich Kinder ernsthaft verletzen, insbesondere die Augen sind dadurch gefährdet, zu laute Spielzeughandys können Gehörschäden verursachen. Spielzeug, das das Gewicht des Kindes tragen soll, wie Spielzeugfahrräder und –roller, werden hinsichtlich ihrer Festigkeit und ihres Aufbaus überprüft. Diese müssen u.a. so gestaltet sein, dass sich Kinder beim Spielen nicht zwischen sich bewegenden Teilen die Finger einquetschen können.
Zusätzlich zur Überprüfung der physikalischen und chemischen Eigenschaften erfolgt auch jeweils die Prüfung hinsichtlich Entflammbarkeit. So müssen beispielsweise Faschingskostüme für Kinder entweder nicht entflammbar sein oder sie dürfen nur so langsam brennen, dass im Ernstfall, d.h. wenn das Kostüm Feuer gefangen hat, genügend Zeit zum Ausziehen zur Verfügung steht, ohne dass das Kind dem Risiko von Verbrennungen ausgesetzt ist. Weitere Beispiele finden Sie auf der AGES Homepage unter “Untersuchungen von Spielzeug“.

Produktwarnungen über gefährliches SpielzeugElternbildung

Verbraucher werden in den Medien durch entsprechende Produktwarnungen über solche gefährliche Spielzeuge informiert. Stellen Spielzeuge ein ernstes Risiko dar und können auch andere Mitgliedstaaten betroffen sein, erfolgt eine europaweite Meldung im sogenannten RAPEX-System (Rapid Exchange of Information System – das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Lebens- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten). Aktuelle Produktwarnungen finden Sie auf der Internetseite www.produktwarnungen.at

Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität des SpielzeugsElternbildung

Scheuen Sie sich nicht davor, ein paar einfache Tests durchzuführen, bevor Sie das Spielzeug ihrem Kind zum Spielen überlassen. Scharfe Kanten und leicht ablösbare Einzelteile sind für Kleinkinder gefährlich. Ziehen Sie an den Augen des Teddys, diese dürfen sich nicht ablösen. Das Gleiche gilt für Saugnäpfe von Saugnapfpfeilen. Oder probieren Sie das neue Spielzeughandy selbst einmal aus. Wenn Ihnen dabei die Ohren dröhnen, ist es zu laut und für den Nachwuchs nicht geeignet. Färbt der Lack ab? Riecht das Spielzeug unangenehm? Lieber Hände weg! Auch stark parfümierte Spielsachen können Allergien fördern. Beachten Sie bitte auch unsere „10 Tipps zum Thema Spielzeugsicherheit“:

10 Tipps zum Thema SpielzeugsicherheitElternbildung

  1. Kaufen Sie nur Spielzeug, das das CE-Zeichen aufweist. Damit bestätigt der Hersteller, dass das Spielzeug den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie entspricht.
  2. Beachten Sie immer Warnhinweise und Gebrauchsanleitungen, insbesondere Altersempfehlungen. Das Symbol (0-3) weist beispielsweise darauf hin, dass dieses Spielzeug nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet ist. Zusätzlich muss angegeben werden, warum dies so ist (Erstickungsgefahr durch Kleinteile, Strangulierungsgefahr durch Schnur, etc.).
  3. Wählen Sie Spielzeug dem Alter und den Fähigkeiten des Kindes entsprechend aus – zu einfaches Spielzeug erzeugt Langeweile, zu kompliziertes Spielzeug erzeugt Frust.
  4. Testen Sie bei Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren, ob diese keine ablösbaren Kleinteile enthalten – Ziehen sie beispielweise an den Knopfaugen eines Plüschtieres, bevor Sie dieses ihrem Kind zum Spielen überlassen. Da Kleinkinder gerne alles in den Mund stecken, können kleine Teile, die sich vom Spielzeug leicht ablösen lassen, eine Erstickungsgefahr darstellen.
  5. Verlängern Sie nicht die Schnüre von Nachziehspielzeug, im Extremfall kann dadurch eine Strangulierungsgefahr für kleine Kinder entstehen.
  6. Halten Sie Spielzeughandys selbst kurz ans Ohr – empfinden Sie die ertönenden Klänge und Melodien als unangenehm laut, können sie für Ihr Kind eine Gefahr darstellen.
  7. Spielt Ihr Kind gern mit Pfeil und Bogen oder ähnlichem Spielzeug? Viele derartige Spielzeugsets beinhalten Pfeile mit Saugnäpfen. Prüfen Sie, ob diese Saugnäpfe fest am Pfeil angebracht sind. Saugnäpfe, die leicht ablösbar sind, können eine Erstickungsgefahr darstellen, wenn sich Kinder einen solchen Pfeil in den Mund schießen. Der Pfeil wird herausgezogen, der Saugnapf kann jedoch im Rachen stecken bleiben.
  8. Aufblasbares Wasserspielzeug macht den Kindern viel Spaß und regt zur Bewegung an. Denken Sie aber bitte immer daran, dass dies Spielzeug ist und keine Schwimmhilfe.
  9. Kunststoffspielzeug, das Licht und Witterung ausgesetzt ist, altert schneller. Überprüfen Sie daher immer, ob z.B. das Sandspielzeug Ihrer Kleinen noch in Ordnung ist. Von altem, brüchigen Kunststoff können Teile abbrechen, die scharfe Kanten aufweisen und eine Verletzungsgefahr darstellen, aber auch Kleinteile können sich lösen, die wiederum eine Erstickungsgefahr darstellen können.
  10. Achten Sie bitte darauf, dass kleine Kinder nicht mit für sie ungeeignetem Spielzeug von größeren Geschwistern spielen und vergessen Sie nie auf die prinzipielle Aufsichtspflicht.

Weitere Informationen zum Thema Spielzeug finden Sie auch in den gemeinsam mit dem BMG bzw. dem BMG und der Wirtschaftskammer WKO erstellten Broschüren „Tatsachen über Spielsachen – Was Sie beim Einkauf von Spielzeug beachten sollten“ und "Gutes Spielzeug! Ratgeber zur Spielzeugauswahl".


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