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Cyber-Mobbing

von Mag.a Frederica Summereder, BA

Elternbildung
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Hoffentlich ist Ihnen das noch nicht passiert: Das eigene Kind ist plötzlich verschlossen, still und zurückgezogen. Sie ahnen, irgendetwas ist vorgefallen. Eine der zahllosen Erklärungen kann sein, dass Ihr Kind Opfer von Cybermobbing geworden ist.

Was ist Cybermobbing?Elternbildung

Cybermobbing ist das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen von Personen über digitale Medien – meist über einen längeren Zeitraum hinweg.

Cybermobbing findet vor allem im Internet (soziale Netzwerke, Chats, Messenger, E-Mails, …) oder per Handy (Nachrichten in Messenger-Apps, Anrufe, Handyfotos und -videos etc.) statt.

Die Attacken gehen in der Regel von Personen aus dem eigenen Umfeld aus und stehen oft in Zusammenhang mit „klassischem“ Mobbing. Zu den Besonderheiten von Cybermobbing zählen allerdings:

  • Die Inhalte verbreiten sich rasch, sind einem großen Publikum zugänglich und oft gar nicht oder nur sehr schwer zu entfernen.
  • Cybermobbing findet rund um die Uhr statt und endet nicht mit dem Verlassen des Klassenzimmers oder Arbeitsplatzes.
  • Personen, die andere online mobben, fühlen sich oft anonym.
  • Die Rollen der Täter:innen und Opfer sind nicht einfach zu trennen: Attacken können sich auch in Form von Gegenattacken gegen ursprüngliche Täter:innen wenden.
  • Manchmal führen auch vermeintlich „witzige“ Fotos oder Videos zu Cybermobbing.

Was sagt das Gesetz?Elternbildung

Cyber-Mobbing ist seit 2016 als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert (§107c StGB). Täter:innen drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder empfindliche Geldstrafen.

Wie kann ich mein Kind schützen?Elternbildung

Die schlechte Nachricht gleich zu Beginn: Wir können unsere Kinder nicht wegsperren, in goldene Käfige setzen oder von unangenehmen Zeitgenossen fernhalten, um sie vor Cybermobbing zu schützen. Wir können aber versuchen, ihnen das notwendige Rüstzeug mitzugeben, um mit solchen unangenehmen Situationen und Erfahrungen bestmöglich fertig zu werden.

Ihr Kind sollte…

  • … erkennen können, wenn es sich in einer unangenehmen Situation befindet und bereits in einem frühen Stadium bemerken, dass „etwas nicht stimmt“. Dazu ist es wichtig, dass Ihr Kind mit den eigenen Gefühlen kompetent umgehen kann. Diese ausdrücken und erzählen zu können, ist ein weiterer wichtiger Schritt.
  • … auf unangenehme Bemerkungen von Gleichaltrigen passend reagieren können. Nicht jeder Kommentar zu einem Bild, nicht jedes Posting in einem sozialen Netzwerk etc. muss auf die Waagschale gelegt werden. Ihr Kind sollte in der Lage sein zu entscheiden, wie es auf solche Provokationen reagiert. Die Bandbreite kann dabei von „Ignoranz“ bis hin zu „Hilfe holen“ reichen.
  • … für sich oder Freundinnen und Freunde Hilfe holen können. Dazu zählt sowohl, sich den Eltern anzuvertrauen, als auch zu wissen, welche Pädagoginnen und Pädagogen weiterhelfen können.

Alle diese Fähigkeiten müssen von klein an erlernt und geübt werden. Eine gute Vertrauensbasis, bei der Kinder sich nicht vor negativen Reaktionen oder Verboten ihrer Eltern fürchten müssen, ist eine wichtige Voraussetzung dafür.

Wie kann ich mein Kind unterstützen, wenn es Opfer wird?Elternbildung

Kinder, die Opfer von Cybermobbing werden, sprechen oft lange nicht darüber und brauchen unter Umständen Zeit, bis sie sich an eine erwachsene Vertrauensperson wenden. Sollte man eine solche Situation vermuten, ist es daher notwendig, immer wieder Gesprächsangebote zu machen. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass Sie zu ihm stehen und es auf jeden Fall unterstützen – was auch immer passiert.

Wendet sich ein Kind an eine erwachsene Bezugsperson, so ist es wichtig, das Kind auf jeden Fall ernst zu nehmen. Schuldzuweisungen oder Vorwürfe sind jetzt fehl am Platz („Ich hab es dir ja immer gesagt“, „Hättest du nicht…“). Zielführender ist es, gemeinsam mit dem Kind zu überlegen, welche Schritte nun gesetzt werden.

Sinnvolle nächste Schritte können sein:

  • Gemeinsam überlegen: Wer könnte dahinterstehen? Die Eltern der vermeintlichen Täter:innen sollte man nur mit Hilfe von Dritten (wie z. B. der Schule) ansprechen, damit der Konflikt nicht noch weiter eskaliert.
  • Dafür sorgen, dass unangenehme Inhalte und Diffamierungen im Netz gelöscht werden. Das können entweder die Verantwortlichen selbst durchführen oder Sie melden es direkt an das soziale Netzwerk. Wenn das nicht hilft, können Sie die Internet Ombudsstelle unter www.ombudsstelle.at  informieren.
  • Sicherheitseinstellungen und Verhalten in sozialen Netzwerken hinterfragen.
  • In der Schule aktiv werden: Mit dem Klassenvorstand – in schweren Fällen mit der Direktion – sprechen. Hilft das nicht, die Schulaufsicht einschalten.

Weniger sinnvolle Schritte sind:

  • Von der Nutzung sozialer Netzwerke oder des Handys abraten bzw. dies verbieten. Auch wenn ein soziales Netzwerk oder das Handy „Austragungsorte“ von Cybermobbing sind, so sind das oft auch jene Orte, wo Kinder Unterstützung durch andere erhalten. Verbieten Sie das Handy oder das Internet, so unterbinden Sie auch die Kontakte zu den Unterstützerinnen und Unterstützern Ihres Kindes.
  • Mit gleicher Münze heimzahlen. Um den eigenen Zorn loszuwerden, wenden manche Cybermobbing-Opfer ähnliche Vorgehensweisen an und werden damit selbst zur Täterin oder zum Täter.

Wie binde ich die Schule ein?Elternbildung

Immer wieder kommt es vor, dass sich Lehrende in Bezug auf Cybermobbing abgrenzen wollen und darauf hinweisen, dass das private Umfeld der Kinder zuständig ist. Die Praxis zeigt, dass es sich hier um einen Graubereich handelt und unklar ist, ob die Schule reagieren muss oder nicht.

Die Schule wird vor allem dann aktiv, wenn Lehrende bemerken, dass sich Geschehnisse negativ auf den Unterricht auswirken. Der Hinweis, dass Cybermobbing-Vorfälle den Unterricht stören und das Klassenklima beeinträchtigen, ist daher ein gutes Argument.

Reagieren die Lehrenden nicht und spricht sich auch die Direktion gegen eine Auseinandersetzung mit den Vorfällen in der Schule aus, so kann es sinnvoll sein, den bzw. die Bezirksschulinspektor:in einzuschalten.

Was tue ich, wenn mein Kind Täter:in ist?Elternbildung

Vermutet man, dass das eigene Kind ein Täter bzw. eine Täterin ist, so ist – wie auch bei den Opfern – schnelles Handeln gefragt. Dazu gehört es, rasch auf das Kind einzuwirken und die Beiträge sofort zu löschen.

In einem weiteren Schritt ist es sinnvoll, in Gesprächen mit dem Kind zu eruieren, was der Grund für diese Vorgehensweise war. Ist das Kind beispielsweise davor selbst Opfer gewesen, so ist es wichtig, dass dem Kind in diesem Zusammenhang geholfen wird.

Wichtig ist aber auch, als Elternteil eindeutig Position zu beziehen und klarzumachen, dass Rache nicht der richtige Weg ist. Ein solches Verhalten muss für das Kind Konsequenzen haben. Dafür kommen z. B. unterschiedliche Formen der „Wiedergutmachung“ oder zumindest eine Entschuldigung beim Opfer in Frage. Weiters sollte gemeinsam mit dem Kind überlegt werden, welche alternativen Formen der Konfliktbewältigung möglich sind.

 


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