Ihr Sohn oder Ihre Tochter ist auf der Suche nach einer Praktikumsstelle? Sehr gut: denn Praktika gelten heutzutage mehr denn je als eine gute Möglichkeit für junge Menschen, berufliche Erfahrungen zu machen, Strukturen kennen zu lernen, Kontakte zu knüpfen und herauszufinden, welche Tätigkeiten ihnen Spaß machen.
Allerdings gibt es einiges zu beachten und Sie als Eltern können Ihr Kind dabei gut unterstützen. In einem Praktikum kommt Ihr Sohn/Ihre Tochter das erste Mal mit der Arbeitswelt in Kontakt und wird feststellen, dass dort andere (Spiel-)Regeln gelten als in der Schule oder zu Hause. Um diese Erfahrungen sinnvoll für den weiteren Lebensweg nützen zu können und so ein erfolgreiches Praktikum zu absolvieren, kann für die Jugendlichen Unterstützung von Eltern und Schule hilfreich sein. Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Sie können nicht davon ausgehen, dass die Erfahrungen, die Sie als Jugendliche/r auf Arbeitssuche gemacht haben, noch dieselben sind. Bei der Suche nach einer Praktikumsstelle werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Neues lernen. Unterstützen Sie die/den Jugendliche/n bei der Stellensuche, aber übernehmen Sie nicht ihre/seine Aufgaben. Die Lernerfahrung eines Praktikums beginnt nicht erst am ersten Arbeitstag, sondern bereits bei der Suche nach einer geeigneten Stelle.
Rechte und Pflichten beim Praktikum
Zunächst geht es um die Frage, ob ein Praktikum die Eigenschaften eines Arbeits- oder eines Ausbildungsverhältnisses hat.
Pflichtpraktika sind in Studien- oder Lehrplänen einiger Schulen vorgeschrieben und geregelt. Das Praktikum gehört hier zur Ausbildung, es ergänzt das schulische Wissen. Für den Schulabschluss ist der Nachweis des Praktikums im Lehrplan vorgeschrieben. Es gibt Bestimmungen, z.B. für die Dauer und die Art der Tätigkeit.
Ein freiwilliges Praktikum wird gemacht, um einen Beruf kennen zu lernen und Erfahrungen zu sammeln. Eine Form des freiwilligen Praktikums ist das Volontariat. Volontariate sind häufig Ausbildungsverhältnisse.
Allerdings können Pflichtpraktika und freiwillige Praktika sowohl Arbeitsverhältnisse als auch Ausbildungsverhältnisse sein. Ausschlaggebend ist, ob die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses (wie Eingliederung in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht) überwiegend erfüllt sind oder nicht.
Beim Praktikum als Arbeitsverhältnis ergeben sich die Rechte und Pflichten aus den geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere Angestelltengesetz, ArbVG, AVRAG, GlbG, ABGB, GewO, Kollektivverträgen etc.). Es geht um die persönliche Arbeitsleistung, die für das Unternehmen erbracht wird. Dafür hat man zum Beispiel das Recht auf den angemessenen oder kollektivvertraglich festgesetzten Lohn, bezahlte Krankenstandstage, kollektivvertragliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubszuschuss und Urlaub. Es gibt dabei aber auch Pflichten: Geregelte Arbeitszeiten sind einzuhalten, konkrete Leistungen zu erbringen, Weisungen zu befolgen und einiges mehr zu erfüllen.
Beim Ausbildungsverhältnis stehen das Lernen und das Kennenlernen des Berufes im Vordergrund und nicht die Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Es gibt kein Recht auf Mindestbezahlung. Dafür muss sich die Praktikantin/der Praktikant nicht an die Arbeitszeiten des Betriebes halten und auch keine persönliche Arbeitsleistung erbringen. Es wird auf jeden Fall eine Praktikumsvereinbarung abgeschlossen.
Die Sachlage ist durchaus komplex: Arbeitsverhältnisse können auch Ausbildungselemente zum Inhalt haben, und umgekehrt können auch bestimmte grundsätzlich als Arbeitsleistung zu qualifizierende Tätigkeiten im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen erbracht werden.
Je nachdem, inwieweit sich Ihr Sohn/Ihre Tochter tatsächlich an Arbeitszeiten des Betriebes halten muss und nach Weisungen persönlich arbeitsverpflichtet ist, ist er/sie zu entlohnen. Die Bezahlung ist in einigen Branchen kollektivvertraglich geregelt. Gibt es keine solche Regelung, ist ein angemessenes Entgelt zu bezahlen. Das richtet sich natürlich auch nach der Art der Tätigkeit. Es macht einen Unterschied, ob ihr Kind vier Wochen lang kopiert und Botendienste erledigt oder eine fachspezifische Arbeit leistet. Ein guter Tipp ist, ein Arbeitstagebuch über die geleisteten Arbeitsstunden und Tätigkeiten zu führen. Dieses kann als Nachweis dienen, falls es Probleme bei der Bezahlung gibt.
In jedem Fall gelten für Jugendliche unter 18 Jahren besondere Bestimmungen. Geregelt ist das im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Darin ist z. B. die maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden festgelegt. Der Urlaubsanspruch ist durch das Urlaubsgesetz geregelt.
Nicht immer ist die Rechtssituation von PraktikantInnen in arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht klar. Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer geben hier Auskunft. Die Kontaktdaten finden sich unter http://www.arbeiterkammer.at, http://www.jugend.gpa-djp.at oder http://www.wko.at.
Wie die richtige Praktikumsstelle finden?
Viele Jugendliche finden ihre Praktikumsstelle über Eltern, Verwandte, Bekannte und FreundInnen. Gefragt ist viel Eigeninitiative, da nicht alle Firmen ihre Praktikumsstellen auf Jobplattformen bekanntgeben.
Am besten also selbst aktiv werden, Firmen direkt kontaktieren und sich bewerben. Firmenadressen und Links bekommt ihr Kind bei der zuständigen Person für Bildungsberatung an seiner Schule, dem Arbeitsmarktservice, in den Gelben Seiten oder im Branchenverzeichnis der Wirtschaftskammer.
Viele Jobs und Praktika werden durch Mundpropaganda vergeben. Die Unternehmen schreiben die Stellen nicht aus, sondern verlassen sich auf Empfehlungen von Angestellten oder Bekannten. Informieren Sie deshalb möglichst viele Leute (z.B. Bekannte und Verwandte) von der Praktikumssuche Ihres Kindes.
Umgekehrt ist es auch ratsam, dass sich Ihr Kind bei SchülerInnen/StudentInnen höherer Semester erkundigt, wo diese ihr Praktikum gemacht haben.
Schauen Sie zudem regelmäßig Online-Jobbörsen und Jobsuchmaschinen nach Inseraten durch. In vielen Bundesländern betreiben die Österreichischen Jugendinfos gute Ferienjob- und Praktikabörsen. Hin und wieder gibt es Stellenangebote in den Wochenendbeilagen von Tageszeitungen.
Praktikum im Ausland
Ihr Kind kann sein Praktikum auch im Ausland absolvieren. Zu beachten ist dabei, dass in anderen Ländern andere Gesetze gelten, z.B. den Jugendschutz oder die Arbeitszeiten betreffend. Außerdem sollte Ihr Kind gute Sprachkenntnisse mitbringen. Nicht jedes Praktikum ist ein bezahltes Praktikum. Und der Lohn eines/r PraktikantIn deckt selten die Kosten des Auslandsaufenthaltes. Einen guten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten im Ausland ein Praktikum zu machen sowie Informationen und Tipps für die Vorbereitung bietet die Broschüre einfach weg!-Auslandsaufenthalte für junge Leute der Österreichischen Jugendinfos.
Checklisten Praktikum
Die Österreichischen Jugendinfos haben im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend hilfreiche Checklisten zum Thema Praktikum für Jugendliche, Eltern, Schulen und Unternehmen erstellt. Die vier Checklisten sollen
- vorhandene Informationsdefizite ausgleichen,http://www.jugendportal.at/Checklisten
- einen allgemeinen Überblick über die rechtliche Situation geben,
- praktische Tipps für vor, während und nach dem Praktikum aufzeigen,
- für die Thematik sensibilisieren und
- einen Überblick über die entsprechenden Informationsstellen bieten.
Die Checklisten gibt’s auch gedruckt. Kostenlos abzuholen oder zu bestellen bei der Jugendinfo vor Ort.
Die Jugendinfos sind die Fachstellen für jugendgerechte Informationsvermittlung und bieten kostenlose, aktuelle, relevante und verständliche Information zu allen jugendrelevanten Themen: von Arbeit und Ausbildung über Wohnen und Mobilität bis hin zum Zivildienst. Die insgesamt 28 Stellen in allen Bundesländern bieten ein flächendeckendes Service für junge Menschen zwischen 12 und 26 Jahren und bearbeiten jährlich rund 160.000 Anfragen. Die Statistik zeigt, dass die meisten Anfragen zu den Bereichen Ausbildung und Beschäftigung sowie (freiwilliges) Arbeiten und Leben in Europa kommen.
Links und Kurzinfos zu weiteren hilfreichen Websites sowie Informations- und Beratungsstellen finden sich auf dem Österreichischen Jugendportal.
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